Elektrosicherheit Gefahr durch Staub bei ElektroinstallationsarbeitenNews | 24.10.2011 Bei Elektroinstallationsarbeiten auf Baustellen wie zum Beispiel beim Freisetzen von Stegen für Elektroleitungen oder beim Ausstemmen von Löchern für Verteilerdosen entstehen immer Schwebstäube. Diese Stäube bergen Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten. Doch durch geeignete Maßnahmen kann die Staubexposition reduziert werden.
Die freigesetzten Stäube können durch Einatmen zu gesundheitlichen Beschwerden der Beschäftigten führen. Je nach Partikelgröße gelangen die Stäube in die oberen Atemwege, die Bronchien oder sogar bis in die Lungenbläschen. Beschäftigte, die über einen längeren Zeitraum Stäuben ausgesetzt sind, können deshalb z. B. an einer chronischen Bronchitis, einem Lungenemphysem oder an einer Staublunge erkranken. In Einzelfällen kann die Staublunge sogar zu Lungenkrebs führen.
Messungen in den letzten Jahren haben immer wieder aufgezeigt, dass der allgemeine Staubgrenzwert unter bestimmten Bedingungen überschritten wird. Der allgemeine Staubgrenzwert ist ein Arbeitsplatzgrenzwert, der für den Staub, der durch Mund und Nase eingeatmet werden kann bei 10 mg/m³, und für Staub, der in die Lungenbläschen gelangen kann bei 3 mg/m³ liegt. Vor allem beim Stemmen mit dem Kombihammer, beim Dosensenken ohne Absaugung oder bei Fräsarbeiten mit nicht abgestimmten System kann es zu Überschreitungen des Grenzwertes kommen.
Außerdem können folgende Einflussfaktoren dazu führen, dass der Grenzwert überschritten wird:
Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährdung
Entscheidend ist schon mal die Auswahl eines geeigneten Systems. Am besten eignen sich abgestimmte Systeme. Diese bestehen aus dem Werkzeug, dem Elektrowerkzeug, dem Zubehör und dem Entstauber.
Außerdem sollte die Arbeit so organisiert werden, dass die Stäube möglichst gering gehalten werden können. So sollte am Arbeitsplatz immer für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden. Der anfallende Staub sollte nicht durch Kehren aufgewirbelt werden, sondern durch Entstauber beseitigt werden.
Zusätzlich zu all den Maßnahmen, die zur Staubminderung bzw. zur Reduzierung der Gefährdung der Beschäftigten ergriffen werden, sollten die Beschäftigten ausreichend unterwiesen werden. Diese Unterweisung dient dazu, dass die Beschäftigten die Gefahren kennen und wissen, durch welche Maßnahmen sie die Gefährdung gering halten könnnen. Diese Unterweisungen müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Um Spätschäden nachvollziehen zu können sollte ein Verzeichnis über die Beschäftigten geführt werden. Dieses Verzeichnis muss die Tätigkeiten und Angaben zu Höhe und Dauer der Exposition gegenüber Krebs erzeugenden, mutagenen oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen enthalten.
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