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08.06.2010_Prfung_elektrischer_Anlagen_und_Betriebsmittel
© Kurt Michel/PIXELIO

Elektrosicherheit

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Für die Einhaltung und Umsetzung sind Sie verantwortlich!

News | 08.06.2010

Durch die jüngsten Änderungen der Vorschriften zur Prüfung elektrischer Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel besteht große Unsicherheit. Die Überleitung des Berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes - wie der BGV A3 - in staatliches Recht hat begonnen. Hinzu kommen die jüngsten Neufassungen zentraler DIN VDE Vorschriften. Dabei steht eines fest: Gefordert sind jetzt Sie, denn Sie trifft die Pflicht zur Einhaltung und Umsetzung.

 

Was ist zu Prüfen?

Die Prüfung umfasst alle Tätigkeiten, die dem Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels dienen. Der Nachweis des sicheren Zustandes erfolgt durch

  • die Beurteilung des sichtbaren Zustandes
  • die Auswahl des geeigneten Mess- und Prüfverfahrens
  • die Beurteilung des Mess- und Prüfergebnisses
  • den Vergleich mit den Grenzwerten
  • die Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen
  • die Gesamtbeurteilung mit Bewertung der Ergebnisse
  • die Dokumentation der Prüfungen
  • die Festlegung der nachfolgenden Prüffristen
  • die Kennzeichnung der Prüfung

 

Wann ist zu Prüfen?

Elektrische Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel müssen geprüft werden, bei

  • Errichtung,
  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach Änderungen sowie
  • in wiederkehrenden Fristen.

 

Welche Prüfgrundlagen gibt es?

Neben der Betriebssicherheitsverordnung und den TRBS 1201, 1203 sowie der BGV A3 sind als allgemeine Prüfgrundlagen u. a. die neue DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen" sowie die neue DIN VDE 0701-0702 "Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte".

 

Wer ist verantwortlich?

Für die Einhaltung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie der gesetzlich geforderten Maßnahmen ist der Unternehmer verantwortlich, unabhängig davon, ob er seine Unternehmerpflichten an eine Elektrofachkraft überträgt. Die Verantwortung der Elektrofachkraft liegt in der Ausführung. Beide, d. h. Geschäftsführer und ausführende Elektrofachkräfte müssen die aktuellen Regelungen kennen.

 

Tipp:

Praxisseminare zur "Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen" und "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel"

 

Die Seminare "Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen" sowie "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel" zeigen Ihnen kompakt und übersichtlich, die aktuellen Regelungen zum Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie zu deren Prüfung. Ihr Vorteil: Sie kennen die aktuellen Vorgaben zur Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel und wissen, welche Fachkenntnisse für welche Prüfungen notwendig sind und wer was, wie im Unternehmen prüfen darf. Mit diesem Praxisseminar gewinnen Sie Entscheidungssicherheit und kommen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen rechtssicher nach.

 

Seminarziel:

Ziel des Seminars ist die Vermittlung der aktuellen Rechtspflichten und Neuregelungen sowie der erforderlichen Fachkenntnisse zum Arbeiten an elektrischen Anlagen, Arbeits- und Betriebsmitteln sowie deren Prüfungen.

>>> Mehr Informationen finden Sie hier. <<<