Elektrosicherheit Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Für die Einhaltung und Umsetzung sind Sie verantwortlich!News | 08.06.2010 Durch die jüngsten Änderungen der Vorschriften zur Prüfung elektrischer Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel besteht große Unsicherheit. Die Überleitung des Berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes - wie der BGV A3 - in staatliches Recht hat begonnen. Hinzu kommen die jüngsten Neufassungen zentraler DIN VDE Vorschriften. Dabei steht eines fest: Gefordert sind jetzt Sie, denn Sie trifft die Pflicht zur Einhaltung und Umsetzung.
Was ist zu Prüfen?Die Prüfung umfasst alle Tätigkeiten, die dem Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels dienen. Der Nachweis des sicheren Zustandes erfolgt durch
Wann ist zu Prüfen?Elektrische Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel müssen geprüft werden, bei
Welche Prüfgrundlagen gibt es?Neben der Betriebssicherheitsverordnung und den TRBS 1201, 1203 sowie der BGV A3 sind als allgemeine Prüfgrundlagen u. a. die neue DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen" sowie die neue DIN VDE 0701-0702 "Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte".
Wer ist verantwortlich?Für die Einhaltung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie der gesetzlich geforderten Maßnahmen ist der Unternehmer verantwortlich, unabhängig davon, ob er seine Unternehmerpflichten an eine Elektrofachkraft überträgt. Die Verantwortung der Elektrofachkraft liegt in der Ausführung. Beide, d. h. Geschäftsführer und ausführende Elektrofachkräfte müssen die aktuellen Regelungen kennen.
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