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Elektrosicherheit PSA zum Schutz vor StörlichtbögenNews | 25.11.2009 Störlichtbögen entstehen unvorhergesehen in Sekundenbruchteilen an elektrischen Anlagen und können in der Nähe befindliche Personen schwere Verletzungen zufügen bis hin zum Tod. Die richtige PSA kann hier Leben retten.
Die Gefährdungsanalyse bei elektrischen Anlagen ist sehr komplex. Die Gefährdungen von Störlichtbögen sind vielschichtig und und nicht eindeutig zu bemessen. Problematisch ist es, aufgrund einer Anlage und deren potentielle Emissionen auf die tatsächlich auf den Mitarbeiter einwirkenden Immissionen und Einwirkenergien zu schließen.
Allerdings ist es dem Betrieber nur möglich, aufgrund der Anlagencharakteristika Rückschlüsse auf die Gefährdung zu ziehen und zu analysieren und zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen ein Mitarbeiter an dieser Maschine sicher arbeiten kann.
Aufgrund dieser Gefährdungsanalyse muss entsprechende Persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt werden, welche in der Lage ist, die Energien, welche auf den Mitarbeiter im Falle eines Störlichtbogens einwirken, so weit zu vermindern, dass keine Verbrennungen der Haut zweiten Grades auftreten können. Ermittlung der benötigten PSADie Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE erarbeitet derzeit ein Verfahren zur Anlagencharakterisierung, wonach es betreibern möglich werden wird, die potentiell auftretenden Einwirkenergien zu klassifizieren und die jeweils geeignete PSA auszuwählen. Norm EN (IEC) 61482 über Kleidung zum Schutz vor StörlichtbögenDie Normenreihe EN (IEC) 61482 befasst sich mit der Frage, welche PSA bei welcher Einwirkenergie geeignet ist. Diese definiert Einwirkenergien und legt auf Grundlage des Wärmedurchgangs Schutzklassen fest. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass diese bei Störlichbögen nicht vor den Folgen anderer Gefährdungen wie Knall und Druckwellen schützen.
Eine Arbeitsgruppe der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) ist derzeit dabeim den Schutz vor Störlichtbögen weiter zu verbessern und teilweise in die Normung einfließen zu lassen. Dabei sollen u. a.:
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