Elektrosicherheit Richtiger Umgang mit elektrischen Anlagen und BetriebsmittelnNews | 03.11.2009 Beim Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln lautet das oberste Gebot: Sicherheit! Ohne jegliche Ausnahmen sind bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ BGV A3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten.
Elektrische Gefährdungen sind besonders gefährlich, da sie für das menschliche Augen nicht zu erkennen sind. Deshalb ist es von großer Notwendigkeit, dass sich elektrische Anlagen und Betriebsmittel jederzeit in einwandfreiem Zustand befinden.
Besondere Achtsamkeit ist bei elektrischen Installationen geboten, denn dort ein Risiko einzugehen kann tödlich sein! Sind sicherheitstechnische Mängel aufgrund von, z. B. Verschleiß oder Umgebungseinflüssen, entstanden, dann dürfen diese elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besserGanz nach diesem Grundsatz dürfen keine elektrische Anlage und kein elektrisches Arbeitsmittel ohne Erstprüfung durch eine Elektrofachkraft in Gebrauch genommen werden. Ist ein Prüfzeichen einer anerkannten Prüfstelle vorhanden, kann auf die Erstprüfung verzichtet werden. Doch Achtung: Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen sind weiterhin verpflichtend! Spezielle Fachkenntnisse sind gefragtUm fachgerecht und sicher mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu arbeiten, sind spezielle Fachkenntnisse vorauszusetzen. Deshalb sollten nur Elektrofachkräfte daran arbeiten, oder unter deren Leitung und Aufsicht Arbeiten stattfinden.
Tipps zum Schutz vor Gefahren des elektrischen Stroms
Mehr Tipps und Sicherheitsmaßnahmen für einen professionellen Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erhalten Sie in der Download-Broschüre „Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Arbeitsmitteln)“, die im Oktober 2009 von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro neu zusammengestellt wurde.
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