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03.11.2009_Richtiger_Umgang_mit_elektrischen_Anlagen_Betriebsmitteln
© Jürgen Treiber/
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Elektrosicherheit

Richtiger Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

News | 03.11.2009

Beim Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln lautet das oberste Gebot: Sicherheit! Ohne jegliche Ausnahmen sind bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ BGV A3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten.

 

Elektrische Gefährdungen sind besonders gefährlich, da sie für das menschliche Augen nicht zu erkennen sind. Deshalb ist es von großer Notwendigkeit, dass sich elektrische Anlagen und Betriebsmittel jederzeit in einwandfreiem Zustand befinden.

 

Besondere Achtsamkeit ist bei elektrischen Installationen geboten, denn dort ein Risiko einzugehen kann tödlich sein! Sind sicherheitstechnische Mängel aufgrund von, z. B. Verschleiß oder Umgebungseinflüssen, entstanden, dann dürfen diese elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Ganz nach diesem Grundsatz dürfen keine elektrische Anlage und kein elektrisches Arbeitsmittel ohne Erstprüfung durch eine Elektrofachkraft in Gebrauch genommen werden. Ist ein Prüfzeichen einer anerkannten Prüfstelle vorhanden, kann auf die Erstprüfung verzichtet werden. Doch Achtung: Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen sind weiterhin verpflichtend!

Spezielle Fachkenntnisse sind gefragt

Um fachgerecht und sicher mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu arbeiten, sind spezielle Fachkenntnisse vorauszusetzen. Deshalb sollten nur Elektrofachkräfte daran arbeiten, oder unter deren Leitung und Aufsicht Arbeiten stattfinden.

 

Tipps zum Schutz vor Gefahren des elektrischen Stroms

  • Vor Benutzung von einwandfreiem Zustand des elektrischen Geräts oder Anlage überzeugen
  • Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen nicht verändern
  • Die Benutzung und Bedienung von nassen elektrischen Geräten und Anlagen unterlassen
  • Schäden oder Ungewöhnliches sofort der Elektrofachkraft melden
  • Vor Benutzung von Elektrohandwerkszeugen und anderen elektrischen Geräten Sicherheitsmaßnahmen beachten.

Mehr Tipps und Sicherheitsmaßnahmen für einen professionellen Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erhalten Sie in der Download-Broschüre „Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Arbeitsmitteln)“, die im Oktober 2009 von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro neu zusammengestellt wurde.

 

Produktempfehlung

Abb._1997_Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit

Seit 1. Juni 2009 gilt die neue DIN VDE 0701-0702 für Wiederholungsprüfungen für elektrische Geräte. Hinzu kommt, dass Sie die Ermittlung elektrischer Gefährdungen nach neuer TRBS 2131 und die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel nach TRBS 1201 durchführen müssen.
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BGETE/br