Suche

Das Arbeitsschutzportal mit allen Vorlagen, Praxishilfen und Vorschriften

Drucken
( 0 Bewertungen )
02.02.2010_BekGS_408
© Henrik G. Vogel/PIXELIO

Gefahrstoffe/Chemikalien

Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten von GHS – Neue Bekanntmachung zu Gefahrstoffen veröffentlicht

News | 02.02.2010

Am 27.01.2010 wurde im GMBl die Bekanntmachung 408 veröffentlicht. Die als Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) veröffentlichten Werke unterscheiden sich zu den Technischen Regeln dahingehend, dass sie keine Vermutungswirkung haben.

 

Zur Frage, wie schnell die deutschen Verordnungen an die GHS-Verordnung angepasst werden können, hat das BMAS am 15.12.2008 eine Bekanntmachung herausgegeben, die leider schnell zu Missverständnissen führen kann. Die Bekanntmachung wurde im GMBl am 20.01.2009 in folgendem Wortlaut veröffentlicht:

 

Die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006" (Kurzbezeichnung: GHS-Verordnung oder CLP-Verordnung) wird am 20. Januar 2009 in Kraft treten. In der Gefahrstoffverordnung werden übergangsweise die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EWG, die erst zum 01. Juni 2015 außer Kraft treten, beibehalten. Mit diesem Vorgehen bleibt das bisherige Schutzniveau zunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehenden Technischen Regeln, die unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendung finden.

 

Da die Einstufungskriterien, die Einteilung in 28 Gefahrenklassen anstelle von 15 Gefährlichkeitsmerkmalen, die neuen Kennzeichnungsanforderungen oder die neuen Begrifflichkeiten der EG-GHS-Verordnung (oder auch als CLP-Verordnung bezeichnet) noch nicht in die Neufassung der Gefahrstoffverordnung übernommen werden und um die obige Bekanntmachung des BMAS besser verständlich zu machen, hat der AGS die BekGS 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung" verfasst.

 

Die Bekanntmachung soll den Arbeitgeber während des Umstellungsprozesses, der sich aus der neuen Einstufung und Kennzeichnung ergibt, im Hinblick auf den Arbeitsschutz unterstützen.

 

Sie beinhaltet außerdem Informationen zu u.a.

  • Hinweise zur neuen Einstufung und Kennzeichnung
  • Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung, das Gefahrstoffverzeichnis, die Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
  • Innerbetriebliche Kennzeichnung
  • Hinweise auf mögliche Schwierigkeiten während des Übergangszeitraums
  • Beispiele für Einstufung und Kennzeichnung (veranschaulicht die Ähnlichkeiten und Unterschiede von altem und neuem Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht)

Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung" können Sie auf der Internetseite der BAuA herunterladen.

 

Produktempfehlung

Abb_1181Die neue Gefahrstoffverordnung

Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde.
>> mehr Informationen

Rechtsvorschriften

Für PREMIUM-User ist der Zugriff und Download aller Vorschriften frei. Sie sind noch kein PREMIUM-User? Mehr Informationen hier.

 

BAuA/bdt