Gefahrstoffe/Chemikalien Asbestsanierung: Zusätzliche Verfahren mit geringer Exposition beschlossen (BGI 664)News | 17.05.2010 Asbest ist ein besonders gefährlicher, krebserzeugender Gefahrstoff, weswegen er mit einem Expositionsverbot belegt ist. Ausnahme: Bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie der Abfallbeseitigung.
Das Arbeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen ist in der TRGS 519 geregelt. Sofern es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt, sind Erleichterungen bzgl. der zu treffenden Schutzmaßnahmen vorgesehen. Eine geringe Exposition liegt vor, wenn die Asbestfaserkonzentration unter 15.000 Fasern/m3 liegt.
Geeignete Arbeitsverfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition werden vom Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" geprüft und anschließend in der BGI 664 veröffentlicht.
Folgende Arbeitsverfahren werden in die nächste Auflage der BGI 664 mit aufgenommen:
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Die neue Gefahrstoffverordnung
