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26.10.2011 BAuA verffentlicht neue Version des EMKG
©Carsten Böttcher/PIXELIO

Gefahrstoffe/Chemikalien

BAuA veröffentlicht neue Version des EMKG

News | 26.10.2011

Die Version 2.2 des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe (EMKG) wurde an die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 2010 angepasst und berücksichtigt unter anderem Änderungen der Gefährdungsbeurteilung nach der TRGS 400. Was ändert sich im Hinblick auf die Zuordnung der Schutzstufen und die Kennzeichnung von Gefahrstoffen?



Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe – EMKG

Um den Unternehmen die Erfüllung der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) entwickelt. Diese Handlungsanleitung hilft bei der Erkennung von Gefährdungen und bei der Ableitung von Maßnahmen. Die Gefährdung wird systematisch in acht Schritten bestimmt und einer Maßnahmenstufe zugeordnet. Darüber hinaus lässt sich das EMKG als geeignete Beurteilungsmethode im Sinne der Gefahrstoffverordnung anwenden, um die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Arbeitsplatzmessungen sind dann häufig nicht mehr erforderlich.

 

Das EMKG wendet sich vor allem an Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Beratungsdienste. Mit Hilfe des EMKG lassen sich Problemfelder aufdecken und entsprechende Handlungsschwerpunkte setzen. Dazu benötigen die Anwender keine tiefgehenden Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht. Leicht zugängliche Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen reichen hierfür aus.

 

EMKG 2.2 – Berücksichtigung aktueller Änderungen

Die Version 2.2 ist eine Anpassung an die GefStoffV 2010. Neu ist, dass der Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung nicht mehr über die Kennzeichnung erfolgt. Für das EMKG bedeutet dies, dass die formale Zuordnung der Schutzstufen über das Gefahrensymbol entfällt. Die Schritte 1-8 des EMKG ändern sich nicht. Der Wegfall der Schutzstufen hat keine Auswirkungen auf die Maßnahmenableitung. Der Begriff Schutzstufe wird im EMKG und in den Schutzleitfäden durch den Begriff Maßnahmenstufe ersetzt.

 

Zur Einstufung und Kennzeichnung erfolgt in der Version 2.2 weiterhin nach altem Recht. Die ab Juni 2015 gültige CLP Verordnung (EG/1272/2008) würde wegen der geänderten Kriterien bei einem Teil der gesundheitsschädlichen Gefahrstoffe zu anderen Maßnahmen führen als bisher.

 

Das EMKG 2.2 ist hier erhältlich.

Produktempfehlung

Abb_1181Die neue Gefahrstoffverordnung

Mit Inkrafttreten von GHS wurde ein neues System für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die bisherigen Regelungen nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie behalten jedoch zum Teil noch bis 2015 ihre Gültigkeit. Hier ergeben sich zwangsläufig Unklarheiten, ab wann und nach welcher Regelung eingestuft und gekennzeichnet werden muss. >> mehr Informationen

 

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BAuA/DH