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Gefahrstoffe/Chemikalien

Bei der Umsetzung der REACH-Verordnung kommt es zum Desaster

News | 16.11.2009

Wegen einer erheblichen Überlastung auf Seiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kommt es bei der Umsetzung der REACH-Verordnung zum Desaster. Dies wurde durch die Befragung des Generaldirektors der ECHA, Geert Dancet, im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments klar. Somit sind die schlimmsten Befürchtungen eingetreten. Chemikalien könnten nun, nicht weil sie gefährlich sind, sondern allein deswegen, weil die Genehmigungsbehörde überfordert ist, verboten werden.

 

Die Anträge für Vorregistrierungen liegen laut Dancet zwwanzig mal höher als bislang angenommen, wodurch auch erheblich mehr Personal notwendig sei. Dadurch ist die ECHA deutlich überlastet und nur noch beschränkt arbeitsfähig. Das wird auch daran deutlich, dass Anfragen von Unternehmen nur unbefriedigend oder erst nach monatelanger Verzögerung beantwortet werden.

 

Ob REACH planmäßig umgesetzt werden kann ist noch unklar, denn im Moment hat der Generaldirektor der Chemikalienagentur fast einen Hilferuf ausgerufen, indem er um einen Notfallplan, mehr Mitarbeiter und Geld bitten muss. Nun liegt es an der EU-Kommission einen Vorschlag zu machen, um unter anderem die Fristen für die REACH-Umsetzung zu verlängern.

 

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. - bvse.

 

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Am 28. Oktober 2008 hat die Europäische Chemikalienagentur die sog. „Kandidatenliste“ mit denjenigen Stoffen veröffentlicht, die als besonders Besorgnis erregend gelten. Damit sind Sie nach Art. 33 der REACH-Verordnung verpflichtet, Ihren Abnehmern sofort und unaufgefordert zu melden, ob und wenn ja, welche dieser Stoffe in Ihren Erzeugnissen enthalten sind. Welche Stoffe und Produkte betroffen sind, wie Sie sich rechtlich optimal absichern und den Aufwand möglichst gering halten, zeigt Ihnen dieses Handbuch.
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bvse/br