Gefahrstoffe/Chemikalien Brauchen Sie Hilfe bei Tätigkeiten mit krebserregenden Gefahrstoffen? – IFA beantwortet Ihre Fragen!News | 14.07.2010 Die gültige Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) lässt nur noch gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz zu. Solche Grenzwerte sind in der Regel für krebserzeugende Gefahrstoffe nicht möglich und eine Beurteilung der Exposition daher schwer. Das Risikoakzeptanzkonzept des AGS soll daher Abhilfe schaffen.
Gemeinsam mit dem Koordinierungskreis Gefährliche Arbeitsstoffe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ein neues Internetangebot veröffentlicht!
Seit Juni 2008 befindet sich das Risikoakzeptanzkonzept in der Erprobung. Mit diesem lässt sich die Exposition bei Tätigkeiten mit kanzerogenen Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ermitteln.
Es besteht aus zwei Teilen:
Die Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB) beschreiben das zusätzliche Krebserkrankungsrisiko in Abhängigkeit von der Stoffkonzentration am Arbeitsplatz.
Risikowerte bezeichnen eine sozialpolitisch vertretbare Risikohöhe bei lebenslanger beruflicher Exposition.
Bei der Anwendung des Konzepts, beispielsweise bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kommen bei den Betrieben viele Fragen auf. Schließt die Einhaltung der ERB Gesundheitsgefahren aus? Was kann ich mit den bereits veröffentlichten ERB anfangen?
Der Fragenkatalog enthält folgende Themenbereiche:
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Die neue Gefahrstoffverordnung