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Gefahrstoffe / Chemikalien
News | 19.12.2011
Künstliche Mineralfasern (KMF) werden sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich häufig verwendet. Dabei sind sie für die Gesundheit nicht ungefährlich: KMF können beim Einatmen oder durch Haut- und Augenkontakt Beschwerden hervorrufen. Die Risiken bestehen jedoch nicht nur für Personen, die direkt mit den KMF umgehen, sondern auch überall dort wo die Stäube freigesetzt werden. Doch wie schützt man sich am besten vor den Gefährdungen?
Künstliche Mineralfasern werden vor allem als Dämm- und Isoliermaterial eingesetzt. Seit dem Verwendungsverbot von Asbest sind die Anwendungszahlen von KMF stark gestiegen. Beliebt sind sie besonders wegen ihrer Hitzebeständigkeit, ihrer Nichtbrennbarkeit und ihrer sehr guten Eigenschaften im Bereich Wärme- und Lärmdämmung. Doch auch sie haben Nachteile im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Warum sind KMF gefährlich? Bei Arbeiten mit KMF können Fasern in die Luft geraten, die eine krebserzeugende Wirkung haben. Das Ausmaß hängt dabei von der Art und Menge der eingeatmeten Fasern ab. Deswegen sollte man darauf achten, den Kontakt mit diesen gefährlichen Stoffen so weit wie möglich zu reduzieren. Durch das Einatmen oder durch Haut- und Augenkontakt können außerdem weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, wie z. B. Atemwegsreizungen, Juckreiz und Hautrötungen.
Rechtliche Grundlagen Auch wenn es weltweit keine einheitlichen Regelungen zu den künstlichen Mineralfasern gibt, gelten die Mineralwolle und Aluminiumsilikatfasern gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) 1272/2008 als krebserzeugend. Die diesbezüglichen Regelungen zu Tätigkeiten mit den Stoffen finden sich darüber hinaus in der EG-Richtlinie 2004/37/EG „Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit“.
Die Umsetzung in nationales Recht findet im Chemikaliengesetz, in der Gefahrstoffverordnung und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe statt. Der Unternehmer ist außerdem nach der BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren für seine Mitarbeiter zu verhindern.
Unterscheidung: Alte und neue Mineralwolle Um die KMF bezüglich ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung besser beurteilen zu können, unterscheidet man diese in „Alte Mineralwolle“ und „Neue Mineralwolle“.
„Alte Mineralwolle“: Wenn keine Informationen vorliegen, ist bei allen vor dem Jahr 2000 verbauten Mineralwollen davon auszugehen, dass es sich um „Alte Mineralwolle“ handelt. Die Verwendung ist in Deutschland seit 2000 verboten.„Neue Mineralwolle“: Seit 2000 wird nur noch „Neue Mineralwolle“ verwendet. Sie ist gesundheitlich weit unbedenklicher und besitzt meist ein RAL-Gütezeichen.
Wie schützt man sich am besten vor KMF? Arbeitsprozesse optimieren, so dass der Zeitraum, in dem die Mitarbeiter mit den Mineralfasern in Kontakt kommen, minimiert wird.
- Freisetzung von KMF weitgehend vermeiden.
- Die Mitarbeiter sind über die Gefährdungen zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Ab einer Grenzwertüberschreitung der Mineralfasern in der Luft, ist außerdem das Tragen von PSA erforderlich, welche vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden muss. Zu dieser gehört:
- Atemschutz, mind. FFP2
- Schutzbrille
- Atmungsaktiver Schutzanzug Typ 5 nach DIN EN ISO 13982
- Schutzhandschuhe
Neben den oben erwähnten präventiven Maßnahmen, sollte der Unternehmer den Mitarbeitern zudem eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten. Durch diese lassen sich eventuelle Beeinträchtigungen der Gesundheit frühzeitig erkennen und Maßnahmen ergreifen.
Mit Inkrafttreten von GHS wurde ein neues System für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die bisherigen Regelungen nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie behalten jedoch zum Teil noch bis 2015 ihre Gültigkeit. Hier ergeben sich zwangsläufig Unklarheiten, ab wann und nach welcher Regelung eingestuft und gekennzeichnet werden muss. >> mehr Informationen
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BG ETEM/lm
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