Gefahrstoffe/Chemikalien Die Substitutionsprüfung ist Pflicht – Das GHS-Spaltenmodell gibt jetzt Hilfestellung bei der ErsatzstoffsucheNews | 22.04.2010 Die Gefahrstoffverordnung schreibt Betrieben die Substitutionsprüfung vor. Das bedeutet, dass anstelle von Gefahrstoffen, möglichst Stoffe eingesetzt werden sollen, die die gleiche Wirkung mit geringerer Gefährdung erzielen.
Neben der Substitutionsprüfung an sich, also der Prüfung, ob es überhaupt möglich ist, einen anderen Stoff einzusetzen, ist die große Herausforderung, die Ersatzstoffe zu beurteilen. Sind sie geeignet? Bergen vermeintlich weniger gefährliche Stoffe tatsächlich ein geringeres Gesundheitsrisiko?
Mit Inkrafttreten der GHS-Verordnung und dem dadurch schrittweisen Übergang der alten auf die neue Regelung zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, musste auch das bisherige Spaltenmodell des IFA (Institut für Arbeitsschutz) an die neuen Vorgaben angepasst werden.
Dabei haben es insbesondere die neuen Gefahrenklassen und Einstufungsgrenzen erforderlich gemacht, das Spaltenmodell nicht nur formal anzupassen, sondern in Teilen sogar komplett neu zu entwickeln. Der erste Entwurf des neuen Spaltenmodells unter GHS steht mittlerweile zur Verfügung und soll vor allem bereits als Diskussionsgrundlage dienen, um das Spaltenmodell weiter zu verbessern und an die betrieblichen Bedürfnisse anzupassen.
Auf der Internetseite des IFA können Sie sich das neue Spaltenmodell unter GHS herunterladen und bereits jetzt als Umsetzungshilfe für Ihre Ersatzstoffsuche verwenden.
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Die neue Gefahrstoffverordnung
