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Gefahrstoffe/Chemikalien
News | 24.11.2011
Staub tritt in den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen auf: ob Bäcker, Bauarbeiter, Metallarbeiter, Tischler oder Lackierer – sie alle und natürlich noch weitere Berufsfelder kommen regelmäßig mit Staub in Kontakt. Welche Gefährdung von den unterschiedlichen Staubarten ausgeht und welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen müssen, erfahren Sie hier.
Stäube sind eine Mischung aus festen Partikeln und Luft. Inwieweit Stäube gesundheitsschädlich sein können hängt von der Staubart und von der jeweiligen Teilchengröße ab. Man unterscheidet:
- Einatembarer Staub
Hierunter versteht man den gesamten durch Mund und Nase einatembaren Anteil des Staubes.
- Alveolengängiger Staub
Hierunter wird der Anteil des einatembaren Staubes verstanden, der aufgrund seiner geringen Größe sogar bis in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringen kann.
Um die Gefahren der Stäube am Arbeitsplatz ermitteln und einschätzen zu können ist es deshalb wichtig, Kenntnisse sowohl über die Teilchengröße, Gestalt und die stoffliche Zusammensetzung zu haben.
Wie gelangen Stäube in den Körper?
Die Stäube am Arbeitsplatz werden durch Einatmen unterschiedlich weit in den Körper aufgenommen. Im Normalfall werden diese Stäube durch den Selbstreinigungsmechanismus des menschlichen Körper problemlos ausgeschieden. Dafür sind die Flimmerhärchen der Bronchien zuständig. Werden allerdings zu große Mengen an Staub, beziehungsweise giftige Stäube aufgenommen, so kann dieser allerdings nicht aus dem Körper heraustransportiert werden.
Die Folge sind Reizungen oder Entzündungen der oberen Atemwege. Durch die Schwächung des Abwehrmechanismus können schädliche Stoffe in den Körper eindringen und ihre schädigende Wirkung dort entfalten.
Regelungen zum Staubschutz
Regelungen zum Staubschutz finden sich in der Gefahrstoffverordnung. Diese schreibt vor, dass immer zu prüfen ist, ob Stoffe mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko verwendet werden könnten (Substitutionsgebot). Ist dies nicht möglich, so sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Im ersten Schritt ist grundsätzlich zu überprüfen, ob die Arbeitsverfahren sich so durchführen lassen, dass es erst gar nicht zum Austritt gefährlicher Stäube kommt. Allerdings lässt sich das in vielen Fällen nicht komplett verhindern. Deshalb müssen technische Mittel ergriffen werden, mit denen man den Staub bereits an der Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig erfassen kann.
Sollten die Grenzwerte, die in Deutschland für A-Stäube bei 3 mg/m³ und für E-Stäube bei 10 mg/m³ liegen trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen überschritten werden, so sind zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
In jedem Fall müssen die Beschäftigten über die Gefährdungen und die Schutzmaßnahmen ausreichend informiert und unterwiesen werden. Auch spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten erforderlich.
So sieht Staubbekämpfung in der Praxis aus
Die VBG hat auf ihrer Homepage eine Broschüre „Gib dem Staub keine Chance! Zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung“ veröffentlicht. Darin finden sich zehn Regeln zur Staubbekämpfung am Arbeitsplatz:
Regel 1: Staub erst gar nicht entstehen lassen Staubpartikel sind so klein, dass sie sich lange in der Luft aufhalten können, bevor sie sich wieder auf dem Boden oder auf anderen Flächen am Arbeitsplatz absetzen. Die Gefahr diese kleinen Partikel aus der Luft einzuatmen ist enorm groß. Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, wenn möglich schon die Entstehung von Stäuben zu unterbinden.
Regel 2: Staubarme Materialien verwenden Bevor man über den Einsatz von teuren und meist aufwendigen technischen Schutzmaßnahmen nachdenkt, um den Staub am Arbeitsplatz zu bekämpfen ist es oft sinnvoller über das Verwenden von staubarmen Ersatzstoffen nachzudenken. Hierbei lohnt es sich den Hersteller zu kontaktieren, oftmals kann dieser eventuell vergleichbare, staubarme Materialien empfehlen.
Regel 3: Möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten Die wirksamste technische Maßnahme zur Bekämpfung der Gefährdung durch Staub am Arbeitsplatz ist das Arbeiten in geschlossenen Anlagen wie einer Kapselung oder Einhausung.
Regel 4: Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle absaugen Können Stäube am Arbeitsplatz nicht vollständig verhindert werden, dann müssen sie unmittelbar an der Entstehungs- beziehungsweise an der Austrittsstelle erfasst werden. Hier empfehlen sich Auffangvorrichtungen. Meist ist es aber notwendig, die Erfassungselemente abzusaugen und an die Besonderheiten der Staubquelle anzupassen.
Regel 5: Absaugungen optimieren und regelmäßig warten Grundsätzlich sollten professionelle Absauganlagen von Fachfirmen installiert werden. Allerdings ist die bloße Installation auch keine Garantie dafür, dass die Technik tatsächlich funktioniert. Die Anlagen müssen in regelmäßigen Zeitabständen gewartet und gereinigt werden, so dass sie ihre Wirksamkeit beibehalten können.
Regel 6: Arbeitsräume ausreichend lüften Austretender Feinstaub ist oftmals für das Auge gar nicht sichtbar, kann allerdings trotzdem enorme Schäden im Körper anrichten. Deshalb ist eine ausreichende Lüftung des Arbeitsplatzes unverzichtbar. Es wird zwischen freier und maschineller Lüftung unterschieden. Die freie Lüftung zeichnet sich dadurch aus, dass der Austausch der Luft durch einen Druckunterschied von statten geht. Über Fenster, Türen oder spezielle Abluftöffnungen wird Frischluft in den Raum geleitet. Bei Arbeiten großen Umfangs, mit großen Mengen und mit Stoffen, die ein hohes Gefährdungspotenzial besitzen empfiehlt sich hingegen die maschinelle Lüftung. Hierunter versteht man den Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen zur Lüftung.
Regel 7: Abfälle sofort und staubfrei entfernen Selbst bei geschlossenen Anlagensystemen kommt es zu einem Abfallmaterial. Um eine weitere Verbreitung verhindern zu können müssen die ausgetretenen Stoffe sofort staubfrei beseitigt werden.
Regel 8: Arbeitsplätze regelmäßig reinigen An Arbeitsplätzen stammt immer nur ein Teil der Verstaubung direkt von den Maschinen. Einen weiteren Anteil liefert auch das Material, das sich auf Fußböden, Maschinen und Anlagen ablagert und aufgewirbelt wird. Deshalb ist es unumgänglich, dass die Arbeitsplätze regelmäßig gründlich gereinigt werden. Damit die Verunreinigungen leicht und konsequent beseitigt werden können, empfehlen sich an Arbeitsplätzen an denen Stäube auftreten, glatte Wände und Fußböden. Das Trockenkehren, sowie das Abblasen von Staubablagerungen sind nicht zulässig!
Regel 9: Arbeitskleidung sauber halten Bei Beschäftigten, die mit Stäuben in Kontakt geraten, ist auch die Kleidung verschmutzt. Deshalb muss diese regelmäßig gereinigt werden. Wichtig ist, dass die Arbeitskleidung getrennt von der herkömmlichen Straßenkleidung aufbewahrt werden sollte. Bei extremen Verschmutzungen oder bei Tätigkeiten mit toxischen Stäuben sind Schwarz-Weiß-Bereiche erforderlich. Die Schwarz-Weiß-Bereiche verhindern den Kontakt von Arbeits- und Straßenkleidung und somit eine Kontamination.
Regel 10: Bei staubintensiven Arbeiten Atemschutz benutzen Wenn alle technischen und organisatorischen Maßnahmen erschöpft sind und dennoch zu hohe Staubkonzentrationen auftreten, dann muss geeignete Persönliche Schutzausrüstung – meist in Form von Atemschutz – zur Verfügung gestellt werden. Bei Atemschutzgeräten sollte immer auf das CE-Kennzeichen geachtet werden, um die Qualität des Schutzgerätes garantieren zu können.
Hier können Sie die Broschüre „Gib dem Staub keine Chance! Zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung“ kostenlos herunterladen.
Mit Inkrafttreten von GHS wurde ein neues System für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die bisherigen Regelungen nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie behalten jedoch zum Teil noch bis 2015 ihre Gültigkeit. Hier ergeben sich zwangsläufig Unklarheiten, ab wann und nach welcher Regelung eingestuft und gekennzeichnet werden muss. >> mehr Informationen
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