Gefahrstoffe/Chemikalien GHS-Verordnung ändert sich: Erste gründliche Überarbeitung der harmoniserten EinstufungenNews | 10.03.2010 Mit der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 werden die im Teil 3 des Anhangs VI der GHS-Verordnung festgelegten harmonisierten Einstufungen einer ersten gründlichen Überarbeitung unterzogen. Hier werden insgesamt mehr als 600 Einträge geändert.
Die auf mehr als 400 Seiten vorliegenden Änderungen sind getrennt für die Tabellen 3.1 und 3.2 in Teil 3 der Anlage VI in jeweils zwei Blöcke unterteilt:
In beiden Tabellen wurden insgesammt 10 Stoffe komplett gestrichen.
Gründe für die Änderung der GHS-Verordnung sind u.a.
Damit sich die Klassifizierenden auf die Änderungen einstellen können, treten die Änderungen erst zum 01.12.2010 in Kraft. Sie können jedoch bereits vorher angewandt werden (wurde in einem korrigierenden Nachtrag klar gestellt).
Hier können Sie die Verordnung (EG) Nr. 790/2009 zur Änderung der GHS-Verordnung herunterladen.
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Die neue Gefahrstoffverordnung
