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Gefahrstoffe/Chemikalien

GHS – weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen

News | 10.06.2009

Gefährliche Stoffe und Gemische werden in verschiedenen Arbeitsprozessen weltweit eingesetzt und verwendet. Erste Informationen über die Gefährlichkeit eines Stoffes oder eines Gemisches (Produkt) erhält der Anwender häufig aus der Kennzeichnung, die sich aus der Einstufung ergibt. Von daher sollte diese nicht von Land zu Land unterschiedlich sein. Mit Inkrafttreten der neuen europäischen GHS-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (VO (EG) Nr. 1272/2008) wird diesem Umstand Rechnung getragen.

 

Die bisherige europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG werden mit der GHS-Verordnung ab 2015 vollständig ersetzt.

 

Ziel der Verordnung ist, durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und einheitlicher Elemente für die Kennzeichnung den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der gesamten Welt zu verbessern und Handelshemmnisse abzubauen. Allerdings werden einige Stoffe mit GHS strenger eingestuft, als dies bisher der Fall war.

Neue Elemente der GHS-Verordnung

  • neue Gefahrenpiktogramme, mit teilweise neuen Symbolen
  • Signalwörter („Gefahr“ oder „Achtung“)
  • Gefahrenhinweise, so genannte H-Sätze (hazard statements), die in etwa den bisherigen R-Sätzen entsprechen
  • Vorsorgehinweise, so genannte P-Sätze (precautionary statements), die in etwa den bisherigen S-Sätzen entsprechen
  • Gefahrenklassen, unterteilt in Gefahrenkategorien, die die bisherig Einteilung nach Gefährlichkeitsmerkmalen ersetzen

Umfassende Informationen zur neuen GHS-Verordnung finden Sie in einem Artikel des Magazins „Brücke“ (Ausgabe März 2009) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro (BGETE) auf Seite 14.

 

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Abb_1181Die neue Gefahrstoffverordnung

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BGETE/bdt