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Gefahrstoffe/Chemikalien

Handlungsanleitung für die Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz

News | 01.04.2009

Direkt nach Inkrafttreten der REACH-Verordnung hat eine Projektgruppe des LASI geprüft, inwieweit die durch REACH geschaffene europäische Neuausrichtung des Chemikalienrechts für den Arbeitsschutz relevant ist. Welche Konsequenzen sich aus REACH für den praktischen Arbeitsschutz und die Vollzugsbehörden ergeben und welche Funktion den Arbeitsschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung der REACH-Verordnung zukommt, wurde in der „Handlungsanleitung für die Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz“ (LV 51) des LASI festgehalten, die im März 2009 veröffentlicht wurde.

Die Handlungsanleitung des LASI ist wie folgt aufgebaut:

  • Arbeitsschutzaspekte der REACH-Verordnung
  • Prüfpunkte für die Überwachungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden u.a. zum Stoffsicherheitsbericht als Teil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Hinweise zur Schnittstelle Betrieblicher Arbeitsschutz/Stoffbezogene Marktaufsicht
  • Checklisten zu u.a.: Gefährdungsbeurteilung, Zulassungspflichtige Stoffe, Verwendungsbeschränkungen

Die „Handlungsanleitung für die Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz“ können Sie auf der Internetseite des LASI herunterladen.

 

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Abb_1322REACH-Handbuch

Am 28. Oktober 2008 hat die Europäische Chemikalienagentur die sog. „Kandidatenliste“ mit denjenigen Stoffen veröffentlicht, die als besonders Besorgnis erregend gelten. Damit sind Sie nach Art. 33 der REACH-Verordnung verpflichtet, Ihren Abnehmern sofort und unaufgefordert zu melden, ob und wenn ja, welche dieser Stoffe in Ihren Erzeugnissen enthalten sind. Welche Stoffe und Produkte betroffen sind, wie Sie sich rechtlich optimal absichern und den Aufwand möglichst gering halten, zeigt Ihnen dieses Handbuch.
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LASI/bdt