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22.07.2010_Kabinett_nimmt_GefStoffV_an
© Peter von Bechen/PIXELIO

Gefahrstoffe/Chemikalien

Kabinett nimmt Entwurf zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung an

News | 22.07.2010

Auf Grund der EG-CLP- und der REACH-Verordnung wurde eine Neufassung der Gefahrstoffverordnung notwendig. Hierzu hat das BMAS am 29.09.2009 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das Bundeskabinett hat diesen nun am 21.07.2010 angenommen.

 

 

 

Die EG-CLP-Verordnung ist am 20.01.2009 in Kraft getreten und hat starke Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und insbesondere auf die Gefahrstoffverordnung. Denn durch die EG-CLP-Verordnung wurde das GHS (Global Harmonisiertes System) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU eingeführt. Demnach können Stoffe in Zukunft auch nicht mehr nach GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet werden. Dies muss die novellierte Fassung der GefStoffV berücksichtigen.

 

In diesem Zuge muss auch das bisherige Schutzmaßnahmenkonzept mit den dazugehörigen Schutzstufen, wie sie in der Gefahrstoffverordnung festgelegt waren überarbeitet werden, da dies in seiner jetzigen Form nicht mit GHS vereinbar ist.

 

Die Kabinettfassung des Entwurfs zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung können Sie auf der Internetseite des BMAS herunterladen.

 

 

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Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde. >> mehr Informationen

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BMAS/bdt

 

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