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Gefahrstoffe/Chemikalien

Neue Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 409 veröffentlicht: Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz

News | 26.02.2010

Die Bekanntmachung ist im Grunde ein Fragen-Antworten-Katalog, der die Bedeutung von REACH im Arbeitsschutz behandelt. Ziel ist es, die effiziente Nutzung der Inhalte des Sicherheitsdatenblattes (SDB) für Zwecke des Arbeitsschutzes zu ermöglichen.

 

Das SDB dient als zentrales Instrument zur Informationsübermittlung. Die Inhalte des SDB sind seit 01.06.2007 durch die REACH-Verordnung und nicht mehr durch die Gefahrstoffverordnung (TRGS 220) geregelt.

 

Grundlage für die Erarbeitung der Bekanntmachung waren folgende Fragestellungen:

  • Welche neuen Informationen erhält der Arbeitgeber durch REACH?
  • Wie können die neuen Informationen für den Arbeitsschutz genutzt werden?
  • Wo liegen die Schnittstellen von Gefährdungsbeurteilung und Expositionsszenario im erweiterten Sicherheitsdatenblatt?
  • Welche Informationen liefert REACH nicht?

Obwohl bei der Erarbeitung der Bekanntmachung 409 die verschiedenen im AGS vertretenen Positionen berücksichtigt wurden, erfüllt sie nicht die Vermutungswirkung, wie dies bei den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Fall ist.

 

Die Bekanntmachung 409 "Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz" können Sie auf der Internetseite der BAuA herunterladen.

 

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BAuA/bdt