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03.09.2009_Neue_Einstufung_und_Kennzeichnung_nach_GHS

Gefahrstoffe/Chemikalien

Neue Einstufung und Kennzeichnung nach GHS

News | 03.09.2009

Das Chemikalienrecht befindet sich im Umbruch. Ende Januar trat die sogenannte "CLP-Verordnung" (Classification, Labelling and Packaging) in Kraft. Nach einer Übergangszeit setzt die neue Verordnung das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit empfohlene Globale Harmonisierte System (GHS) in Europa um. Dies bringt Änderungen bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen mit sich.

Einführung von GHS und Übergangsvorschriften

Bis zum 1. Dezember 2010 müssen Chemische Stoffe und bis zum 1. Juni 2015 Gemische nach dem neuen GHS-System eingestuft und gekennzeichnet werden.

Zwischen dem 1. Dezember 2010 und dem 1. Juni 2015 müssen chemische Stoffe dann sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen System eingestuft werden. Beide Einstufungen sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben.

Die Kennzeichnung und Verpackung allerdings darf in diesem Zeitraum nur nach den neuen Bestimmungen erfolgen.

Handhabung bestehender Lagerbestände nach GHS

Bestehende Lagerbestände von Stoffen dürfen nur noch bis 1. Dezember 2012 und von Gemischen bis 1. Juni 2017 in Verkehr gebracht werden.

Dies hat zur Folge, dass Anwender von Stoffen und Gemischen während der Übergangszeiten zur gleichen Zeit mit den alten und neuen Einstufungen und Kennzeichnungen konfrontiert werden.

H-Sätze und P-Sätze

Zur Kennzeichnung gehören neben neuen Symbolen und Signalwörtern auch neue Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze), welche die bisherigen R(isiko)- und S(icherheits)-Sätze ersetzen.

 

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kab