Gefahrstoffe/Chemikalien Neufassung der GefahrstoffverordnungNews | 26.09.2009 Am 29.09.2009 hat das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) den Referentenentwurf einer Artikelverordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt. Wird der Entwurf wie vorgelegt verabschiedet, werden sich gravierende Änderungen, vor allem für KMU, ergeben.
Bis zum 06.11.2009 haben die zuständigen Stellen der Bundesländer und die beteiligten Kreise Zeit, schriftlich zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.
Mit dem Entwurf soll die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neugefasst und damit an das geltende EU-Binnenmarktrecht für Chemikalien, die EG-GHS-Verordnung (GHS) und an die EG-REACH-Verordnung angepasst werden. Weitere Änderungen ergeben sich daraus auch auf die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV).
Doch es geht in dem Entwurf um mehr als die formale Anpassung der Gefahrstoffverordnung an GHS und REACH. Da der Begriff „Schutzstufe“ verschwindet, ist zu befürchten, dass das komplette Schutzstufenkonzept wegfällt. Basierend auf dem jetzigen Entwurf soll das Schutzkonzept grundsätzlich so verändert werden, dass das bisherige Schutzniveau in Frage gestellt wird.
Das wird vor allem für KMU eine schwierige Umstellung sein, da gerade für sie das Schutzstufenkonzept eine Unterstützung war, um Gefahrstoffe richtig einzustufen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Den Verordnungsentwurf zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung können Sie auf der Internetseite des BMAS herunterladen.
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Die neue Gefahrstoffverordnung
