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16.06.2009_Substitutionspruefung_nach_GefStoffV
© Franz Pfluegl/Fotolia.com

Gefahrstoffe/Chemikalien

Praxishilfe zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung

News | 16.06.2009

Nach der Gefahrstoffverordnung sollen Betriebe statt Gefahrstoffen möglichst Ersatzstoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko verwenden (Substitution). Die Beurteilung der Substitutionproblematik ist oft nicht einfach. Für eine Reihe von Ersatzstoffen existieren schon Empfehlungen, die direkt übernommen werden können, z.B.

 

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Reihe 600
  • BG/BGIA-Empfehlungen
  • LASI-Leitfäden
  • Produktcodes, GISCODEs,
  • weitere Branchenregelungen

Für den Fall, dass es für Ihr Substitutionsproblem noch keine Empfehlung gibt, hat das BGIA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) das so genannte Spaltenmodell entwickelt.

Dieses Spaltenmodell ermöglicht einen schnellen Vergleich von Stoffen und Zubereitungen. Dafür benötigen Sie nur wenige Informationen, die dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder zum Teil dem Kennzeichnungsschild auf der Verpackung entnommen werden können.

Nutzen Sie das Spaltenmodell für Ihre Substitutionsprüfung. Auf der Internetseite der DGUV können Sie es herunterladen und für Ihre betriebliche Praxis nutzen.

 

Produktempfehlung

Abb_1181Die neue Gefahrstoffverordnung

Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde.
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BGIA/bdt