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02.08.2010_Holzbearbeitungsmaschinen
© Hanspeter Bolliger/PIXELIO

Gefahrstoffe/Chemikalien

Prüfgrundsätze GS-HO-05 für die Staubemission von Holzbearbeitungsmaschinen überarbeitet

News | 02.08.2010

Die Prüfgrundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Staubemissionen von Holzbearbeitungsmaschinen wurden aktualisiert. Dabei geht es konkret um Holzbearbeitungsmaschinen, die zum Anschluss an eine externe Absaugeinrichtung eingerichtet sind.

 

 

Darin enthalten sind die für die Prüfung der Staubemission von Holzbearbeitungsmaschinen zugrunde gelegten Messbedingungen und Auswertverfahren.

 

Der Konzentrationsparameter wird nach EN 1093-9 ermittelt, ggf. wird die Prüfung der Staubemission ohne Messung auf Grundlage von Anhang 1 der BGI 739-1 „Holzstaub“ vorgenommen. Durch diese Prüfung wird ermittelt, ob der Arbeitsbereich der Maschine als staubgemindert angesehen werden kann.

 

Welche Vorteile haben die Benutzer?

Der Betreiber der Maschine kann von Kontrollmessungen absehen und ggf. sogar auf Vorsorgeuntersuchungen verzichten, wenn die Maschine die Prüfung bestanden hat und die Randbedingungen eingehalten wurden.

 

Diese Änderungen beinhaltet der aktualisierte Prüfgrundsatz:

  • Aktualisierung der Prüfgrundlagen
  • Ergänzung der Anforderungen zu Angaben in den Verkaufsunterlagen
  • Unter bestimmten Umständen können die Prüfergebnisse auf vergleichbare Maschinen übertragen werden (Abschnitt 4.2.4)
  • Ergänzung der Angaben zum statischen Unterdruck (Abschnitt 4.2.4)

Weitere Informationen sowie die aktualisierten Prüfgrundsätze finden Sie auf der Internetseite des Prüf- und Zertifizierungssystems der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

 

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