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Gefahrstoffe/Chemikalien
News | 17.04.2009
Die nationale Auskunftsstelle zu REACH (REACH-Helpdesk) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat weitere Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur REACH-Verordnung ins Deutsche übersetzt. Ab sofort stehen die Leitlinie zur Vorregistrierung und gemeinsamen Nutzung von Daten (Guidance on data sharing), und die Leitlinie zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV (Guidance on inclusion of substances in Annex XIV) im Internet in deutscher Sprache zur Verfügung.
Insbesondere die Praxis bedauerte, dass die Leitlinien der ECHA nur in Englisch zur Verfügung stehen. Zurzeit beschäftigt die betroffene Industrie hauptsächlich die SIEF-Bildung (substance information exchange forum) für den Datenaustausch sowie der Beginn des Zulassungsverfahrens für besonders besorgniserregende Stoffe. Mit den deutschen Übersetzungen lassen sich die Herausforderungen dieser Verfahren leichter bewältigen.
So beschreibt der Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten die Mechanismen zum Datenaustausch für Phase-in- und Nicht-Phase-in-Stoffe im Rahmen von REACH. Zudem gibt er Unterstützung bei der Bildung der SIEFs. Weitere Informationen zum Thema enthalten die Vorträge der Veranstaltung "SIEF, Konsortienbildung und gemeinsame Einreichung von Daten", die Ende März 2009 in der BAuA in Dortmund stattfand. Die Vorträge befinden sich im Bereich Veranstaltungen auf der Homepage des REACH-Helpdesks.
Mit Veröffentlichung der ersten 15 "Kandidatenstoffe" für eine Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe wächst das Interesse, sich auch in deutscher Sprache über das Aufnahmeverfahren von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe) in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) informieren zu können. Die Leitlinie zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV richtet sich zwar zunächst an Behörden, die Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften ermitteln müssen und mit deren Aufnahme in den Anhang XIV befasst sind. Sie ist aber auch ein Nachschlagewerk für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen mit diesen Eigenschaften.
Die Leitlinien der ECHA sowie die deutschen Übersetzungen finden Sie auf der Internetseite der REACH-Helpdesk.
Zudem plant die ECHA, noch in diesem Jahr Teile der Leitlinien zu Informationsanforderungen und Erstellung des Stoffsicherheitsberichts sowie den allgemeinen Registrierungsleitfaden auf Deutsch zur Verfügung zu stellen.
Am 28. Oktober 2008 hat die Europäische Chemikalienagentur die sog. „Kandidatenliste“ mit denjenigen Stoffen veröffentlicht, die als besonders Besorgnis erregend gelten. Damit sind Sie nach Art. 33 der REACH-Verordnung verpflichtet, Ihren Abnehmern sofort und unaufgefordert zu melden, ob und wenn ja, welche dieser Stoffe in Ihren Erzeugnissen enthalten sind. Welche Stoffe und Produkte betroffen sind, wie Sie sich rechtlich optimal absichern und den Aufwand möglichst gering halten, zeigt Ihnen dieses Handbuch. >> mehr Informationen
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BAuA/bdt |
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