Gefahrstoffe/Chemikalien Reinigungsarbeiten – hier lauern GesundheitsgefahrenNews | 31.10.2011 Das Gefährdungspotential von Reinigungsarbeiten wird von vielen unterschätzt. Wahrscheinlich liegt das daran, dass die meisten der ausgeführten Tätigkeiten auch zum privaten Alltag gehören und auf den ersten Blick nicht gerade gefährlich wirken. Doch unterschätzen Sie das Risiko bei Reinigungsarbeiten nicht!
Meist beauftragen Firmen externe Reinigungsunternehmen für die Ausführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb. Dabei ist zu beachten, dass das Reinigungsunternehmen und der Auftraggeber bezüglich der jeweiligen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen eng miteinander zusammen arbeiten müssen. Oft führen die Reinigungskräfte die Arbeiten in Abwesenheit von Betriebsangehörigen aus. Deshalb müssen Sie optimal unterwiesen werden. Nur so kann ein reibungsloser Arbeitsablauf garantiert werden.
Unterweisen schafft Sicherheit Die Unterweisung hat regelmäßig, im Normalfall jährlich oder bei Änderung der Arbeitsbedingungen, zu erfolgen. Gerade beim Einsatz von betriebsfremden Personen muss auf eine umfassende, leicht verständliche Unterweisung geachtet werden. Dinge, die für Betriebsangehörige selbstverständlich sind, wie zum Beispiel Möglichkeiten der Erste-Hilfe-Leistung vor Ort, Telefonanschlüsse, Sanitäreinrichtungen oder ähnliches müssen den Betroffenen ausführlich erläutert werden. Natürlich sollte bei der Unterweisung trotzdem die Verhaltensweisen, welche die Tätigkeit betreffen im Vordergrund stehen.
Hilfreich aber gefährlich! Mit den modernen Reinigungsmitteln und deren chemische Inhalten können sämtliche Flecken beseitigt werden, was die Arbeit des Reinigungspersonals extrem vereinfacht. Doch für die Beschäftigten, die mit solchen Mitteln in Kontakt kommen, können die enthaltenen Stoffe auch zur Gesundheitsgefahr werden. Gefährliche Arbeitsstoffe müssen im Normalfall als solche gekennzeichnet werden. Da allerdings für Zubereitungen (Gemische) von Stoffen, wie es zum Beispiel Reinigungsmittel sind, Konzentrationsgrenzen gelten, ist unter Umständen nicht immer eine Kennzeichnung erforderlich.
Auch bei der Aufbewahrung ist Vorsicht geboten!
Gesundheitliche Gefahren für die Reinigungskräfte Am häufigsten treten bei Reinigungskräften Hautprobleme auf. Grund dafür sind meist die Chemikalien, die in den verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel enthalten sind. Häufig handelt es sich dabei um Gefahrstoffe, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müssen. Bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen herrscht im Moment allerdings noch teilweise Verwirrung, da das GHS zwar schon in Kraft getreten ist, für chemische Produkte, also Gemische, wie es auch die meisten Reinigungsmittel sind, aber eine Umsetzungsfrist bis zum 1. Juni 2015 gilt. In diesem Übergangszeitraum dürfen sowohl die alten Kennzeichnungen als auch die neue GHS-Kennzeichnung verwendet werden. Aber auch der unbeabsichtigte Kontakt zu Mikroorganismen wie Keime, Pilze, Bakterien oder Viren, die in dem Schmutz enthalten sind, können zu Erkrankungen führen. Die Aufnahme kann in diesem Fall durch die Atemwege oder die Haut erfolgen. Zusätzlich zu den erwähnten Gefährdungen kommt meist noch die Gefährdung der Feuchtarbeit dazu. Gemeint sind damit Tätigkeiten, bei denen der Beschäftigte mehr als zwei Stunden täglich Arbeiten im feuchten Milieu ausführen muss oder sich häufig und intensiv die Hände waschen muss. Beides führt nämlich dazu, dass die äußere Schicht der Haut beschädigt wird und so leichter Gefahrstoffe oder Krankheitserreger eindringen können.
Schutzmaßnahmen einsetzen! In jedem Fall muss vom Unternehmer oder von einer damit beauftragten Person eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Darin müssen die Gefährdungen ermittelt und erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Sollte trotz entsprechender technischer- und organisatorischer Schutzmaßnahmen der Hautkontakt mit gefährdenden Stoffen nicht verhindert werden können, so sind persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese können umfassen:
Doch nicht nur die Haut ist Gefährdungen ausgesetzt, auch für Lunge und Atemwege sowie für die Augen treten Gefahren im Umgang mit Reinigungsmitteln auf. Deshalb sollten Sie außerdem über die Verwendung von folgenden PSA nachdenken:
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