Gefahrstoffe/Chemikalien Sechs REACH-Broschüren klären über das neue Chemikalienrecht aufNews | 04.08.2010 Mit REACH ist am 01. Juni 2007 ein neues europaweit geltendes Chemikalienrecht in Kraft getreten. Damit übernehmen Hersteller und Importeure von Chemikalien die Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen. Allerdings gibt es in zahlreichen Unternehmen immer noch Unklarheiten.
Um möglichst viele Wissenslücken zu schließen, hat die BAuA 6 Broschüren herausgegeben, die kurz und verständlich alle Fragen zum Thema REACH beantworten.
REACH-Info 1 „Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH“Diese Broschüre gibt Ihnen einen ersten Überblick über das Thema und enthält Hinweise, welche Anforderungen durch REACH auf Ihr Unternehmen zukommen können.
REACH-Info 2 „Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung“In diesem Info-Heft finden Sie Details zu Erleichterungen und Ausnahmen, die REACH für chemische Zwischenprodukte und für Forschungs- und Entwicklungschemikalien unter bestimmten Bedingungen vorsieht. Zudem bietet die Broschüre Ihnen Hilfe und Sicherheit bei der Entscheidung ob diese Ausnahmebedingungen auch auf die Stoffe Ihres Unternehmens zutreffen.
REACH-Info 3 „Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren“Welche Verpflichtungen unter REACH im Falle der Herstellung und des Imports von Polymeren zu erfüllen sind, finden Sie in dieser Broschüre. Fragen wie „Was ist ein Polymer unter REACH?“ werden hier beispielhaft beantwortet.
REACH-Info 4 „Neustoffe und REACH“Diese Broschüre erklärt den Übergang der Neustoffanmeldung nach der Richtlinie 67/548/EWG zu den Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung für Stoffe, die als Neustoff angemeldet worden sind.
REACH-Info 5 „ Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH“In dieser Broschüre erhalten Sie Informationen über die Rolle des nachgeschalteten Anwenders. Hier erfahren Sie beispielsweise welche Verpflichtungen dieser hat und was der nachgeschaltete Anwender von Herstellern und Importeuren erwarten darf.
REACH-Info 6 „Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeuren und Händler“Diese Broschüre gibt Auskunft über die verschiedenen Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen und beantwortet die Frage, wann ein Objekt ein Stoff/Gemisch und wann es ein Erzeugnis ist.
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REACH-Handbuch
