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Gefahrstoffe/Chemikalien Sichere Verwendung von Stoffen durch verbesserte Kommunikation: REACH-Info 5 beleuchtet die Lieferkette unter REACHNews | 30.10.2009 "Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH" lautet der Titel der neuesten Broschüre aus der REACH-Info-Reihe, die soeben erschienen ist. Damit informiert der REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Rolle der Akteure in der Lieferkette des REACH-Verfahrens. Neben Herstellern, Händlern und Importeuren haben die nachgeschalteten Anwender eine besondere Bedeutung. Entlang dieser Lieferkette möchte REACH durch eine verbesserte Kommunikation die sichere Verwendung von Stoffen gewährleisten. Dabei kann ein Unternehmen durchaus mehrere Rollen für einen Stoff einnehmen.
Die REACH-Verordnung definiert den Begriff des nachgeschalteten Anwenders als natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet. Die typischen Beispiele sind Formulierer, die Gemische wie Lacke, Baustoffe oder Kosmetika herstellen. Bei Endanwendern reicht die Palette vom Einsatz von Chemikalien in Produkten und in der Produktion bis zur Anwendung im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit. REACH-Info 5 möchte die manchmal komplexen und schwierigen Inhalte in einer einfachen und klaren Sprache sachgerecht vermitteln.
Die Broschüre REACH-Info 5 "Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH" kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA.
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