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Gefahrstoffe/Chemikalien

So regeln Sie die Zulassung und Registrierung von Biozid-Produkten

News | 20.08.2009

Mit dem Technischen Leitfaden für die Zulassung/Registrierung eines Biozid-Produktes stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) allgemeine Informationen über das Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte zur Verfügung.

 

Dieser Leitfaden enthält Informationen zur Datenanforderung und zu Bewertungskonzepten sowie Hinweise auf Begleitdokumente, Fundstellen von Formularen und nützlichen Internetadressen.

 

Mit dem Leitfaden will die BAuA den Antragstellern für die Zulassung eines Biozid-Produktes die Anforderungen an die Unterlagen erläutern und den Zugang zu den in Deutschland erforderlichen Formularen erleichtern.

 

Das Ziel ist hier, die Qualität und Homogenität der Anträge auf Zulassung von Biozid-Produkten zu erhöhen, um die Hauptprüfung möglichst reibungslos gestalten zu können.

 

Der Leitfaden konzentriert sich zum einen auf die Anforderungen an die Zulassung von solchen Biozid-Produkten, die chemische Stoffe als Biozid-Wirkstoffe enthalten und zum anderen auf die Anforderungen an die Produktarten 08 (Holzschutzmittel) und 14 (Rodentizide), da diese als erste zur Zulassung anstehen.

 

In Zukunft wird der Leitfaden weiter ergänzt werden, u.a. um die Anforderungen an die Zulassung und Registrierung von Biozid-Produkten, die Mikroorganismen als Biozid-Wirkstoffe enthalten und um die Anforderungen für weitere Produktarten.

 

Den Technischen Leitfaden für die Zulassung/Registrierung eines Biozid-Produktes können Sie auf der Internetseite der BAuA herunterladen.

 

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BAuA/bdt