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Gefahrstoffe/Chemikalien

Substitution nach Gefahrstoffverordnung: Die neue TRGS 600 bietet Hilfestellung

News | 03.02.2009

Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die mögliche Gefährdungen der Beschäftigten durch Gefahrstoffe beseitigen bzw. auf ein Mindestmaß reduzieren. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss er prüfen, ob es möglich ist, weniger gefährliche Ersatzstoffe anstatt von Gefahrstoffen zu verwenden (Substitution).

 

Um diese so genannte Substitutionsprüfung zu erleichtern, wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 600 „Substitution“ erarbeitet.

 

Sie unterstützt den Arbeitgeber dabei

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden,
  • Gefahrstoffe durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit nicht oder weniger gefährlich sind,
  • gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche zu ersetzen.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro (BGETE) hat zum Thema Substitution einen Beitrag in Ihrer Broschüre „Informationen für Sicherheitsfachkräfte“ veröffentlicht.

 

Dieser erläutert u.a.

  • die Ermittlung von Substitutionsmöglichkeiten,
  • die Leitkriterien für die Vorauswahl aussichtsreicher Substitutionsmöglichkeiten
  • die Entscheidung über die Realisierung einer Substitutionsmöglichkeit
  • die Dokumentation der Substitution

Ergänzt wird der Beitrag durch ein Ablaufschema, in dem die Vorgehensweise bei der Substitution in aller Kürze dargestellt wird und durch eine Tabelle, mit der Sie die Gründe für den betrieblichen Einsatz von Ersatzlösungen abwägen können.

 

Die Informationsbroschüre mit dem Beitrag „Gefahrstoffe ersetzen – die neue TRGS 600 ‚Substitution’ bietet Hilfe“ können Sie auf der Internetseite der BGETE herunterladen.

 

Produktempfehlung

Abb_1181Die neue Gefahrstoffverordnung

Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde.
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BGETE/bdt