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Gefahrstoffe/Chemikalien Substitution nach Gefahrstoffverordnung: Die neue TRGS 600 bietet HilfestellungNews | 03.02.2009 Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die mögliche Gefährdungen der Beschäftigten durch Gefahrstoffe beseitigen bzw. auf ein Mindestmaß reduzieren. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss er prüfen, ob es möglich ist, weniger gefährliche Ersatzstoffe anstatt von Gefahrstoffen zu verwenden (Substitution).
Um diese so genannte Substitutionsprüfung zu erleichtern, wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 600 „Substitution“ erarbeitet.
Sie unterstützt den Arbeitgeber dabei
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro (BGETE) hat zum Thema Substitution einen Beitrag in Ihrer Broschüre „Informationen für Sicherheitsfachkräfte“ veröffentlicht.
Dieser erläutert u.a.
Ergänzt wird der Beitrag durch ein Ablaufschema, in dem die Vorgehensweise bei der Substitution in aller Kürze dargestellt wird und durch eine Tabelle, mit der Sie die Gründe für den betrieblichen Einsatz von Ersatzlösungen abwägen können.
Die Informationsbroschüre mit dem Beitrag „Gefahrstoffe ersetzen – die neue TRGS 600 ‚Substitution’ bietet Hilfe“ können Sie auf der Internetseite der BGETE herunterladen.
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Die neue Gefahrstoffverordnung