Gefahrstoffe/Chemikalien TRGS 200 zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen geändert!News | 10.08.2010 Im Gemeinschaftsblatt (GMBl. 2010 Nr. 43, S. 912) wurde am 4. August 2010 die Änderung der TRGS 200 bekannt gegeben. Die TRGS 200 konkretisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen sowie bestimmter Erzeugnisse und Abfälle zur stofflichen Verwertung.
Wann gilt die TRGS 200?Die TRGS 200 gilt für:
Was ist Zweck der TRGS 200?Zweck der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen sowie bestimmten Erzeugnissen ist es, der Allgemeinheit und den Personen, die mit diesen Stoffen und Zubereitungen umgehen, wesentliche Informationen über deren gefährliche Eigenschaften und Möglichkeiten zur Vermeidung von Gefahren zu vermitteln.
Was ist Ziel der TRGS 200?Ziel der Einstufung und Kennzeichnung ist die Bezeichnung aller physikalisch-chemischen, toxischen und ökotoxischen Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen, die bei gebräuchlicher Handhabung oder Verwendung eine Gefahr darstellen können. Dabei berücksichtigt die Kennzeichnung alle potenziellen Gefahren, die bei der gebräuchlichen Handhabung und Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen auftreten können.
Was hat sich geändert?Bei den aktuellen Änderungen der TRGS 200 handelt es sich um Neufassungen innerhalb der Anlage 1, d. h. der Erläuterung zur Methode von YOUNG et al zur Bestimmung der alkalischen bzw. sauren Reserve. Die genauen Änderungen bietet Ihnen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Ihrer Website als Zusammenfassung in einem PDF zum Download an.
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