Gefahrstoffe/Chemikalien TRGS 554: Jetzt gelten neue Vorgaben für Dieselmotoremissionen (DME)News | 09.06.2009 Ende 2008 wurde die neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 „Abgase von Dieselmotoren“ bekannt gegeben. Ziel der TRGS ist es, die Konzentration von Dieselmotoremissionen (DME) und Abgaskomponenten, insbesondere in geschlossenen Arbeitsbereichen, zu minimieren.
Die TRGS 554 gilt für Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können und ist auch anzuwenden, wenn alternative Kraftstoffe (z.B. Rapsölmethylester „Bio-Diesel“) eingesetzt werden.
Für kanzerogene (krebserregende) Stoffe wie Dieselmotoremissionen wurden nach Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) in die TRGS 900 aufgenommen. Folglich musste die damalige TRGS 554 zumindest in Bezug auf dort festgelegte Grenzwerte aktualisiert und somit der Gefahrstoffverordnung angepasst werden. Im Zuge dieser Anpassung wurde die TRGS 554 vollständig überarbeitet.
Mehr zur neuen TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ erfahren Sie im Mitteilungsblatt „das warnkreuz“ der BG Bahnen (Ausgabe Februar 2009) im Beitrag „TRGS 554 ‚Dieselmotoremissionen’ neu gefasst“.
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Die neue Gefahrstoffverordnung
