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Gefahrstoffe / Chemikalien
News | 24.01.2012
Durch die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt wurde die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ durch diverse Anpassungen wieder auf den aktuellen Stand gebracht und die TRGS 710 „Biomonitoring“ aufgehoben. Wir informieren Sie über die neuesten Änderungen sowie Inhalte der TRGS 900 und sagen Ihnen, was nun auf die TRGS 710 folgt.
Mit Erscheinen der aktuellen Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblatts wurde unter anderem die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 710 „Biomonitoring“ aufgehoben. Zudem wurden die aktuellen Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ veröffentlicht.
TRGS 710 aufgehoben In der TRGS 710 „Biomonitoring“ finden sich Regeln zur Ermittlung der Konzentration von Gefahrstoffen. Beim Biomonitoring wird per Bluttest ermittelt, ob die Beschäftigten Gefahrstoffen ausgesetzt waren. Das Ziel ist dabei, die Belastung und Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter zu beurteilen und anhand der gewonnen Erkenntnisse zu reduzieren. Diese TRGS wurde nun allerdings aufgehoben. Als Ersatz dafür ist eine Neufassung als Arbeitsmedizinische Regel durch den Ausschuss für Arbeitssicherheit (AfAMed) geplant.
Was ist die TRGS 900? Unternehmer sind in der Pflicht, die arbeitsplatzbedingte Belastung ihrer Mitarbeiter zu verhindern bzw. zu minimieren. Die TRGS 900 gibt hierbei eine wertvolle Hilfe für die Arbeitsplatzgrenzwerte und dient damit dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter vor den Gefährdungen durch das Einatmen von Stoffen. Die Daten beruhen dabei auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe je nach aktuellen Entwicklungen entsprechend angepasst.
Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 Im Folgenden finden Sie die vollständigen Änderungen bzw. Ergänzungen der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“:
- In Nummer 3 „Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte“ werden folgende Einträge wie folgt geändert und ergänzt:
- In Nummer 4 „Verzeichnis der CAS-Nummern“ werden folgende Einträge ergänzt:
„78-79-5 Isopren 127-18-4 Tetrachlorethen (Per) 1763-23-1 Perfluoroctansulfonsäure 55-63-0 Glycerintrinitrat 68649-12-7 Polyalphaolefine”
Die neue Version der TRGS 900 erhalten Sie außerdem zum Download auf der Webseite der BAuA.
Mit Inkrafttreten von GHS wurde ein neues System für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die bisherigen Regelungen nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie behalten jedoch zum Teil noch bis 2015 ihre Gültigkeit. Hier ergeben sich zwangsläufig Unklarheiten, ab wann und nach welcher Regelung eingestuft und gekennzeichnet werden muss. >> mehr Informationen
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BAuA/lm
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