Chemikalien/Gefahrstoffe Welche Pflichten ergeben sich aus REACh und wie sind sie zu erfüllen? Weitere Leitlinien in deutscher Sprache veröffentlicht!News | 12.08.2010 Die offiziellen Leitlinien zur Informationsanforderung und Stoffbeurteilung sind jetzt von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in deutscher Sprache veröffentlicht worden. Damit erhalten alle Beteilligten eine weitere Unterstüzung zur Einhaltung der REACh-Verordnung.
Die jüngst in deutscher Sprache veröffentlichten Leitlinien zur Informationsanforderung und Stoffbeurteilung gehören zu einer Reihe von Leitlinien, die allen Beteiligten helfen sollen, ihre Verpflichtungen nach der REACh-Verordnung zu erfüllen. Sie enthalten ausführliche Anleitungen zu grundlegenden REACH-Verfahren sowie zu einigen spezifischen wissenschaftlichen und/oder technischen Methoden, die von Industrie und Behörden im Rahmen von REACh anzuwenden sind.
Die Leitlinien unterstützen unter anderem die Industrie bei der Stoffbeurteilung und der Erstellung des erforderlichen Sicherheitsberichtes (CSR), welches bei den Registrierungsunterlagen, dem Zulassungsantrag oder als Teilpflicht nachgeschalteter Anwender verpflichtend gefordert sein kann. Somit enthält es auch wichtige Informationen und Empfehlungen für nachgeschaltete Anwender.
Die Leitlinien zur Informationsanforderung und Stoffbeurteilung können als PDF von der Website der ECHA herunterladen werden.
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