Suche

Das Arbeitsschutzportal mit allen Vorlagen, Praxishilfen und Vorschriften

Drucken
( 0 Bewertungen )
29.09.2011 Allergische_Reaktionen_am_Arbeitsplatz_vermeiden
© Claudia Hautumm/PIXELIO

Gesundheitsschutz

Allergische Reaktionen am Arbeitsplatz vermeiden

News | 29.09.2011

Allergien haben in den letzten Jahren insgesamt stark zugenommen. Rund jeder Fünfte Deutsche leidet unter einer allergischen Erkrankung. Einige der Allergien sind auf die Arbeitstätigkeit zurückzuführen. Schützen Sie sich gegen allergische Erkrankungen am Arbeitsplatz und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen.

 

 

 

 

Was ist eine Allergie?

Bei einer Allergie sind die normalen Abwehrmechanismen des menschlichen Körpers gestört. Das Immunsystem eines Allergikers kann nicht mehr zwischen schädlichen und unschädlichen Stoffen unterscheiden, so dass es auch bei harmlosen Stoffen zu Abwehrreaktionen des Körpers kommt. Die gebildeten Antikörper führen im Falle einer Allergie beim wiederholten Kontakt mit dem Auslöser nicht zu einer Immunität sondern zu einer Sensibilisierung des Betroffenen. Diese Überempfindlichkeit kann lebenslang bestehen bleiben und bei wiederholtem Kontakt mit dem Auslöser immer wieder zum Auftreten der Symptome führen.

 

Eine  Allergie tritt meist als Haut- oder Atemwegserkrankung auf, wobei die Symptome von Schnupfen und Asthma bis hin zu dem lebensgefährlichen allergischen Schock reichen. Kontaktallergien sind eine Form der Allergien, bei denen die Symptome durch einen direkten Kontakt mit dem Allergen hervorgerufen werden. Mit einer Verzögerung von ein bis drei Tagen kommt es zu Ekzemen an den entsprechenden Körperstellen.

 

 

Allergien im Beruf

Die beruflich bedingten Allergien machen nur einen geringen Teil der allergischen Erkrankungen aus. Doch im Einzelfall können Allergien dazu führen, dass ein Beschäftigter seine Arbeitstätigkeit nicht weiter ausführen kann. Am meisten verbreitet ist in Deutschland das chronische Handekzem, unter dem rund 300 000 Menschen leiden.

 

Als Berufskrankheit werden in der Berufskrankheiten-Verordnung folgende allergischen Erkrankungen genannt:

  • 1315: Erkrankungen durch Isocyanate, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
  • 4201: Exogen-allergische Alveolitis
  • 4301: Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
  • 5101: Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können

 

 

Umgang mit Allergien am Arbeitsplatz

Allergene, die häufig vorkommen, sind nach der Gefahrstoffverordnung mit den Risiko-Sätzen R 42, R 43 oder als Kombination der beiden zu kennzeichnen.

 

Folgende Maßnahmen sollten bei Allergien am Arbeitsplatz getroffen werden

  • Ersatz der allergisch wirkenden Arbeitsstoffe
  • Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Absaugeinrichtungen
  • Ergreifen von organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung des Kontaktes
  • Verwendung von PSA zur Vermeidung des Kontaktes
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der kostenlosen Informationsbroschüre des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen „Allergie und Beruf“, die Sie hier downloaden können.

 

Produktempfehlung

Abb_3048Taschenlexikon Arbeitsschutz

Ob Sie Arbeitsplätze ergonomisch einrichten, Hygienevorschriften beachten oder die korrekte PSA anwenden müssen, ständig tauchen Fragen auf, die sich vor Ort bei Begehungen nicht gleich beantworten lassen! Mit diesem Taschenbuch haben Sie immer eine kompetente Antwort parat.
>> mehr Informationen

 

 

Praxishilfen zum Thema

Diese Praxishilfen zum Thema können Sie als Einzeldownload erwerben:

Für PREMIUM-User ist der Zugriff auf alle Praxishilfen frei.
Kostenlos_fuer_Premium_Kunden
Sie sind noch kein PREMIUM-User?
>> Mehr Informationen

 

 

Rechtsvorschriften

Für PREMIUM-User ist der Zugriff auf alle Rechtsvorschriften frei.
Kostenlos_fuer_Premium_Kunden
Sie sind noch kein PREMIUM-User?
>> Mehr Informationen