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29.04.2011_Augenverletzungen_durch_Laser_-_achten_Sie_auf_sachgemen_Gebrauch
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Gesundheitsschutz

Augenverletzungen durch Laser – achten Sie auf sachgemäßen Gebrauch

News | 29.04.2011

Durch Laser kann es zu schweren Verletzungen der Augen kommen. Immer wieder kommt es zu Vorfällen, wo Personen gezielt mit leistungsstarken Laserpointern geblendet werden. Vor allem im Straßen- und Flugverkehr kann das gefährliche Konsequenzen haben. Ob Vorsatz, Übermut oder Unwissenheit, der leichtfertige Umgang mit Lasern kann böse Folgen für die Gesundheit haben. Aber wie setzt man Laser sicher ein?

 

 

 

Gefahr durch parallele Strahlung

Laser können nicht nur blenden, sondern schwerwiegende Schäden am Auge verursachen. Grund dafür sind die besonderen Eigenschaften des Laserlichts. Im Gegensatz zu beispielsweise Glühbirnen geht von Lasern eine fast parallele Strahlung aus: Laserstrahlen lassen sich sehr stark bündeln. Dies wird beispielsweise genutzt, um Daten aus einer CD zu lesen oder mit enormer Energie Werkstoffe präzise zu schneiden. Treffen die Laserstrahlen auf das Auge, werden sie dort durch die Linse noch einmal gebündelt, wodurch die Leistungsdichte auf dem Weg zur Netzhaut bis zu 100 000-fach verstärkt wird. Daher können bereits Laser mit geringer Leistung bleibende Schäden am Auge verursachen. Um Netzhautschäden zu vermeiden, dürfen Laserstrahlen daher weder in die Augen anderer gerichtet werden, noch sollte jemand absichtlich in den Strahl blicken. Wer mit einem Laser geblendet wird, sollte bewusst die Augen schließen und sofort den Kopf vom Laserstrahl abwenden.


Lasereinsatz im privaten Bereich

In Deutschland sind im privaten Bereich nur Laser mit einer Leistungsstärke bis einem Milliwatt erlaubt, das entspricht den Klassen 1, 1M, 2 und 2M. Die Blend-Angriffe auf Piloten oder Kraftfahrer erfolgen in der Regel mit Laserpointern höherer Leistung. Sie werden meistens illegal übers Internet beschafft. Der Besitz eines leistungsstarken Laserpointers allein ist in Deutschland nicht strafbar. Jedoch ist ihr Einsatz ausschließlich dem gewerblichen Bereich vorbehalten und ihre Benutzung erfordert entsprechende Schutzmaßnahmen. Wer aber mit einem solchen Laser Verkehrsteilnehmer, etwa LKW-Fahrer oder Piloten, gefährdet, begeht einen gefährlichen Eingriff in den Luft- beziehungsweise Straßenverkehr und damit eine Straftat. Haftstrafen bis zu zehn Jahren sind möglich. In den USA wurden bereits mehrjährige Haftstrafen für derartige Laserattacken verhängt.


Auswirkungen selbst nachempfinden

Die Auswirkungen einer solchen Blendung können Besucher auf der LASER World of PHOTONICS 2011 nachempfinden, die vom die vom 23. bis 27. Mai 2011 in München stattfindet. Am BAuA-Stand in Halle B2, Standnummer 403, können Messebesucher eine Flugsimulation im umgebauten Cockpit eines Segelflugzeugs durchführen, bei der sie einer Blendung ausgesetzt werden. Obwohl die simulierte Blendung gesundheitlich unbedenklich ist, wird der "Pilot" Probleme haben, die Kontrolle über die Flugsimulation zu behalten.

 


Die Erfahrungen zeigen, dass es immer wichtiger wird, möglichst viel über den sicheren Umgang mit Lasern zu wissen. Die Broschüre "Damit nichts ins Auge geht ... - Schutz vor Laserstrahlung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schließt diese Lücken.

 

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ns/BAuA