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07.07.2010_Bayerisches__Gesundheitsgesetz
© Claudia Hautumm/PIXELIO

Gesundheitsschutz

Bayerisches Gesundheitsschutzgesetz bald bundesweit?

 News | 07.07.2010

Ist Bayern erst der Anfang? Nach dem Volksentscheid für ein striktes Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie machen sich nun Politiker für eine bundesweite Regelung nach bayerischem Vorbild stark.

 

 

 

 

 

In Bayern stimmten 61% der Wahlbeteiligten für das strengste Raucherverbot in Deutschland. Das am 01.08.2010 in Kraft tretende Gesundheitsschutzgesetz (GSG) verbietet das Rauchen in Kneipen, Gaststätten und Bierzelten - ohne Ausnahmen!

 

Schon am Donnerstag wollen mehrere SPD-Abgeordnete zusammenkommen, um über die Chance einer Initiative für ein bundeseinheitliches Rauchverbot in der Gastronomie zu beraten. Der Gesundheitsschutz sei Sache des Bundes. Genau auf dieser Ebene und auf der des Arbeitsschutzes soll angesetzt werden, so Lothar Binding (SPD) im ARD-Morgenmagazin. Über eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung, für die der Bund zuständig ist, wäre ein bundesweites Verbot möglich. So könnte der Nichtraucherschutz über den Arbeitsschutz geregelt und bundesweit für ein Rauchverbot in der Gastronomie gesorgt werden.

Kurze Übersicht über das neue bayerische Gesundheitsschutzgesetz:

Vorher: 
Das Rauchen war im Freistaat in Schulen, Bahnhöfen, öffentlichen Gebäuden und Speisegaststätten verboten. Festzelte, Nebenräume größerer Gaststätten und Eckkneipen, wenn diese kleiner als 75 Quadratmeter sind und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben waren allerdings Ausnahmen. Hier lag die Entscheidung in der Hand des Wirtes.

Ab 01.08.2010
Das am 01.08.2010 in Kraft tretende Gesundheitsschutzgesetz verbietet das Rauchen in Kneipen, Gaststätten, Bierzelten - ohne Ausnahmen!
Allerdings: Auf dem Oktoberfest darf 2010 noch einmal geraucht werden. Man könne den Wirten, die schon im Juli mit ihren Aufbauarbeiten beginnen, nicht mehr rechtzeitig die Auflage machen, Raucherzonen im Freien mit Rückkehrmöglichkeiten ins Festzelt anzulegen. Die neue Regelung muss in diesem speziellen Fall erst 2011 umgesetzt werden.

 

> Hier sehen Sie den Gesetzesentwurf <

 

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