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Gesundheitsschutz
News | 09.09.2011
Alkohol im Job ist nach wie vor ein großes Thema. Grund hierfür sind die immer weiter steigenden beruflichen Anforderungen und der damit verbundene psychische Stress. Das hat nicht nur gesundheitsschädigende Folgen für die Arbeitnehmer sondern auch wirtschaftlich negative Auswirkungen für die Unternehmen. Deshalb ist es die Aufgabe der Führungskräfte auf Alkohol am Arbeitsplatz zu achten.
Das Thema Alkohol am Arbeitsplatz betrifft viele, doch oft wird es totgeschwiegen oder offenliegende Tatsachen ignoriert. Im Folgenden finden Sie dazu einige Statistiken:
Arbeit und Alkohol – Statistiken
- 52% aller Beschäftigten trinken gelegentlich Alkohol am Arbeitsplatz
- 5% aller Beschäftigten sind alkoholkrank
- 10% sind stark risikogefährdet
- Ca. 25 – 30% aller Arbeitsunfälle geschehen aufgrund von Alkoholeinfluss
Der Schaden für die Unternehmen
Der entstehende betriebswirtschaftliche Schaden durch Alkohol am Arbeitsplatz in einem 1000-Mann-Betrieb beträgt jährlich ca. 78.000 – 92.000 Euro. Die Gründe für die Schäden liegen dabei auf der Hand: Beschäftigte mit riskantem Alkoholkonsum erbringen weniger Leistung und haben eine erhöhte Anzahl von Fehlzeiten. Im Vergleich zu Arbeitnehmern mit risikoarmen Alkoholkonsum fehlen diese im Schnitt sogar 16 Mal häufiger. Dies hat wiederum negative Auswirkungen auf das Betriebsklima, da die Kollegen die entstehende Mehrarbeit auffangen müssen. Eine weitere negative Auswirkung für die Betriebe ist das Sicherheitsrisiko. Dieses erhöht sich durch alkoholisierte Mitarbeiter stark, denn sie sind aufgrund nachlassender Konzentration und erhöhter Reaktionszeiten 1,5-mal häufiger in Betriebsunfälle verwickelt. All das kostet die Unternehmen bares Geld. Um das vermeiden zu können, sollten die Vorgesetzten schon im Vorfeld darauf achten.
Aktiv vorgehen– Die Aufgabe der Führungskräfte
Bei Alkoholproblemen von Mitarbeitern schauen Kollegen und Vorgesetzte gerne aus Unsicherheit weg. Damit ist aber weder dem Unternehmen noch dem Betroffenen geholfen. Rechtlich gesehen muss der Unternehmer nur reagieren, wenn der alkoholisierte Mitarbeiter sich selbst oder andere bei der Arbeit gefährdet. Ratsam ist es jedoch bereits zu handeln, bevor es dazu kommt. Am besten ist hierbei mit dem Betroffenen ein Vier-Augen-Gespräch zu führen, in welchem man dem Alkohol konsumierenden Mitarbeiter die Auffälligkeiten wie z.B. häufige Unpünktlichkeit oder Fehler bei der Arbeit deutlich macht. Dabei sollte man sich äußerst sensibel und vorsichtig zum Thema Alkohol äußern, denn der direkte Vorwurf des Alkoholkonsums ist zu vermeiden.
Wie verhalte ich mich am besten? – Praxishilfe für Führungskräfte
Um den Vorgesetzten bei dieser schwierigen Aufgabe zu helfen gibt es von der BARMER GEK und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. die Informationsbroschüre „Alkohol am Arbeitsplatz. Eine Praxishilfe für Führungskräfte“. Diese beschreibt, welche konkreten Aufgaben ein Vorgesetzter bei dieser Thematik hat und wie er sich am besten gegenüber alkoholisierten Mitarbeitern verhält. Darüber hinaus enthält es Hinweise zu Interventionsmöglichkeiten und Checklisten, die dabei helfen, Mitarbeiter mit riskantem Alkoholkonsum zu erkennen. Abgerundet wird die Praxishilfe von rechtlichen Hinweisen.
Weitere Informationen und die Informationsbroschüre der BARMER GEK erhalten Sie hier.
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lm
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