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21.09.2009_Berufskrankheiten_-_FAQ
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Gesundheitsschutz

Berufskrankheiten: Fragen und Antworten

News | 21.09.2009

Als Berufskrankheit gilt eine Erkrankung dann, wenn sie in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt ist. Nach der Berufskrankheitenverordnung (BKV) in der Fassung vom 11.06.2009 umfasst die Liste zurzeit 73 Positionen, die häufig mehrere Krankheiten nach der verursachenden Einwirkung zusammenfassen.

 

In der öffentlichen Diskussion werden häufig die gleichen Fragen zum Thema Berufskrankheiten gestellt. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat diese beantwortet und in dem Flyer „Berufskrankheiten: Fragen und Antworten“ zusammengestellt.

 

Unter anderem werden folgende Fragen zu Berufskrankheiten beantwortet:

  • Wer wählt den medizinischen Gutachter aus?
  • Warum dauern die Anerkennungsverfahren so lange?
  • Warum zahlen die Unfallversicherungsträger so selten BK-Renten?

Den Flyer „Berufskrankheiten: Fragen und Antworten“ können Sie auf der Internetseite der DGUV herunterladen.

 

DGUV/bdt