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15.05.2008_Stufenplan_der_betrieblichen_Suchtprvention
© Sarah Jung/PIXELIO

Gesundheitsschutz

Betriebliche Suchtprävention – Stufenplan

15.05.2008

Es ist erschreckend: In Betrieben mit 1.000 Mitarbeitern sind 30 alkoholabhängig und 50 weitere konsumieren „riskant“. Diese Zahlen ergeben sich, wenn man repräsentative deutsche Untersuchungen zum Alkoholkonsum hochrechnet.

 

 

 

Mitarbeiter, die alkoholabhängig sind:

  • fehlen ca. 2,5-mal so oft pro Jahr wie nichtabhängige,
  • sind 3,5-mal so oft in Arbeitsunfälle verwickelt,
  • fehlen nach Unfällen 1,4-mal so lange.

Weitere Fakten:

  • Raucher fehlen 30 % häufiger als Nichtraucher, bedingt durch gesundheitliche Belastungen
  • 0,3 Promille Blutalkohol: das Unfallrisiko eines Mitarbeiters verdoppelt sich
  • 0,8 Promille Blutalkohol: das Unfallrisiko beträgt das 4,5-fache

Die betriebliche Suchtprävention bezieht sich heute nicht mehr nur auf den Alkohol, sondern schließt sowohl Drogenabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit (stoffliche Abhängigkeit), als auch Essstörungen oder Spielsucht (nichtstoffliche Abhängigkeit) mit ein.

Ziele der betrieblichen Suchtprävention sollten sein:

  • Mitarbeiter sollen Konsum von Suchtstoffen reduzieren,
  • Suchtfördernde Arbeitsbedingungen abbauen,
  • Suchtverhindernde Ressourcen der Mitarbeiter stärken,
  • Gefährdete/Betroffene frühzeitig erkennen,
  • Schnelle Hilfe für Betroffene

Wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Suchtprävention ist der Stufenplan/Interventionsleitfaden, dieser legt fest, wie bei akutem Suchmittelmissbrauch vorgegangen wird, oder wie Gespräche mit suchtkranken Mitarbeitern geführt werden.

Den genauen Aufbau eines Stufenplans und weitere wichtige Informationen zum aktuellen Thema erfahren Sie im Mitteilungsblatt VMBG-Mitteilungen, Ausgabe Februar 2008 mit dem Schwerpunktthema „Betriebliche Suchtprävention“ (ab Seite 16).

 

VMBG/br