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Gesundheitsschutz

BGV A2 – Erster Nachtrag zur UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

News | 28.01.2009

Am 1. Januar 2008 wurde die Übergangsvorschrift  "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) erlassen. Am 1. Januar 2009 trat jetzt der erste Nachtrag in Kraft.

 

Im Zuge des ersten Nachtrages wurde die Übergangsvorschrift BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ jetzt bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Somit bleiben die bestehenden Regelungen der BGV A2 bis zum 31. Dezember 2010 bestehen. Diese regelt u. a.:

  • Die Bestellung, Aufgaben und Anforderungen von und an Betriebsärzten
  • Die Bestellung, Aufgaben und Anforderungen von und an Sicherheitsfachkräfte
  • Die erforderliche Fachkunde

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kab