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Gesundheitsschutz
News | 15.02.2012
Oftmals wird er wenig beachtet und ist doch ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg: der Betriebsarzt. Dieser muss von jedem Unternehmen bestellt werden, unabhängig von der Größe des Betriebs und der Mitarbeiterzahl. Dabei herrscht oftmals immer noch Unklarheit über das Zusammenspiel zwischen Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Wir informieren Sie kompakt über die wichtigsten Fakten.
Der Betriebsarzt spielt im Bereich Arbeitsschutz eine sehr wichtige Rolle für die Unternehmen. Zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit bildet er eines der wichtigsten Organe, um Unfälle präventiv zu verhindern und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sicherzustellen.
Pflichten des Unternehmers Die Bestellung eines Betriebsarztes ist für jedes Unternehmen verpflichtend. Diese muss schriftlich und unabhängig von der Größe und Mitarbeiterzahl des Betriebs erfolgen. Entsprechende gesetzliche Regelungen finden sich in §§ 1 und 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Gemäß § 19 Abs. 2 BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer zudem die Zusammenarbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte zu fördern.
Erweiterte Vorschriften zur Bestellung von Betriebsärzten und zur vorgeschriebenen Betreuung sind außerdem in der DGUV Vorschrift 2 enthalten.
Unterstützung der Unternehmer Der Betriebsarzt muss dem Arbeitgeber und den Beschäftigten eine medizinisch fundierte Beratung und Hilfestellung geben, um den Arbeits- sowie Gesundheitsschutz zu verbessern und Unfälle präventiv zu verhindern. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 16 Arbeitsschutzgesetz.
Dazu gehört unter anderem die Begehung des Betriebs. Anhand der gewonnen Erkenntnisse gibt er speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Gestaltung der Arbeitsplätze und hilft bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel sowie Arbeitsverfahren. Doch auch bei der Unterweisung der Mitarbeiter kann der Betriebsarzt dem Unternehmer mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Behandlung und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt liegt für den Betriebsarzt in der Behandlung und präventiven Gesundheitsförderung der Mitarbeiter, z. B. durch Vorsorgeuntersuchungen und die Organisation von Gesundheitsprogrammen. Das Ziel dabei ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen bereits frühzeitig festzustellen sowie Vorschläge zur Vermeidung zu geben. Besonderes Augenmerk muss er außerdem auf die Betreuung der chronisch erkrankten sowie der ins Ausland entsendeten Arbeitnehmern legen.
Allgemein ist der Betriebsarzt ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Kommt es zu Arbeitsunfällen, analysiert er zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Hintergründe und hilft dabei, mögliche Fehlerquellen zu beseitigen oder zu minimieren. Denn wie jeder Unternehmer weiß, steigt mit der Gesundheit der Mitarbeiter langfristig die Leistungsfähigkeit und Motivation und somit auch die Effizienz des Unternehmens. Mitarbeiter können sich außerdem sorglos an den Betriebsarzt wenden, denn auch er unterliegt der allgemein gültigen ärztlichen Schweigepflicht.
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lm
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