Gesundheitsschutz DGUV Vorschrift 2 tritt am 1. Januar 2011 in KraftNews | 29.07.2010 Am 1. Januar 2011 tritt die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft. Das bedeutet für Sie mehr Eigenverantwortung und bedarfsgerechte Anforderungen an Ihren Betrieb.
Individuelle betriebliche Gefährdung statt starrer EinsatzzeitenDen Unfallversicherungsträgern wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) von 1974 ermöglicht, die gesetzlichen Pflichten durch Unfallhütungsvorschriften näher zu bestimmen. Die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 ändert nun die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Damit rückt ab 1. Januar 2011 anstelle von starrer Einsatzzeiten die individuelle betriebliche Gefährdung im Vordergrund.
Neues Konzept der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 BeschäftigtenIm Mittelpunkt der Vorschrift steht das neue Konzept der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. In Zukunft besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus zwei wesentlichen Bausteinen. Die Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben werden und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist.
GrundbetreuungDer Grundbetreuung lassen sich drei Betreuungsgruppen zuordnen. Die Betriebe werden durch ihre jeweilige Betriebsart den verschiedenen Gruppen zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe gleiche Grundanforderungen bestehen. Die Betreuungsaufgaben können wie folgt zusammengefasst werden:
Betriebsspezifische BetreuungDie Ermittlung des Betreuungsumfangs des betriebsspezifischen Teils erfolgt auf Grundlage eines Leistungskatalogs durch den Betrieb selbst. So wird sicher gestellt, dass die betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung bedarfsgerecht berücksichtigt wird und dadurch der Umfang der Betreuung genau den betrieblichen Erfordernissen entspricht. Die Aufgabenfelder umfassen Themen wie:
Wesentliche Kennzeichen der neuen DGUV Vorschrift 2:
Zwar ist das neue System zur Ermittlung des Betreuungsumfangs durchaus anspruchsvoll, es soll aber eine erhebliche Qualitätssteigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gegenüber dem vorherigen Einsatzzeitenkonzept mit sich bringen.
Ausführlichere Informationen sowie den Entwurf der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung vom 22. Juli 2010 finden hier.
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DGUV/sol
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