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Gesundheitsschutz
News | 02.12.2011
Bei Unfällen kann Erste Hilfe Leben retten. Wenn ein Unfall geschieht, ist jeder in der Pflicht. Wer für den Ernstfall gewappnet sein will, muss also wissen was zu tun ist. Beim Thema Erste Hilfe ist eine regelmäßige Auffrischung des Wissens unerlässlich. Außerdem sollte man sich auf jeden Fall auch mit den neuen Methoden der Lebensrettung vertraut machen. Doch wie bereitet man sich am besten auf den Ernstfall vor?
Nicht nur in Betrieben mit erhöhtem Unfallrisiko ist ein gesichertes Wissen über Erste Hilfe wichtig. Ein Notfall kann sich in jedem Betrieb ereignen. Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern In der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (§26 BGV A1) ist geregelt, dass in einem Betrieb von zwei bis 20 Versicherten mindestens ein Ersthelfer anwesend sein muss. Sind in einem Unternehmen mehr als 20 Versicherte, müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent der anwesenden Versicherten Ersthelfer sein, bei allen anderen Betrieben sogar zehn Prozent. Um als betrieblicher Ersthelfer zu gelten, ist es nötig einen 16-stündigen Lehrgang absolvieren. Dieser muss im Zweijahresrhythmus durch ein Training von je acht Stunden aufgefrischt werden. Alternativ können auch Mitarbeiter als Ersthelfer benannt werden, die eine berufliche Ausbildung im Bereich Gesundheit abgeschlossen haben. Diese ersetzt dann die Grundausbildung in Erster Hilfe.
BGI/GUV-I 503 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ mit überarbeiteten Inhalten Neben der praktischen Ausbildung empfiehlt sich ein Auffrischen der Theorie. Hierzu eignet sich z. B. die BGI/GUV-I 503 der DGUV. In diesem Informationsblatt finden sich ausführliche Informationen und Hinweise rund um das Thema Erste Hilfe im Betrieb. Außerdem wurden neue Inhalte eingearbeitet und von der DGUV im Mai 2011 neu veröffentlicht. Grundlage der überarbeiteten Version bilden die neuen Leitlinien zur Wiederbelebung, die in der „Anleitung zur Ersten Hilfe“ sowie im Plakat „Erste Hilfe“ angepasst wurden. Hier wurden die veränderte Handhaltung bei der Herzdruckmassage, die vereinfachte stabile Seitenlage und der Automatisierte Externe Defibrillator (AED) berücksichtigt sowie einige grafische Überarbeitungen vorgenommen.
Inhalte der BGI/GUV-I 503 Neben den Neuanpassungen behandelt das Informationsblatt unter anderem auch folgende Themen:
- Beatmung
- Blutungen
- Schock
- Knochenbrüche, Gelenkverletzungen
- Verbrennungen
- Vergiftungen
Gut vorbereitet sein für den Ernstfall Beim Thema Erste Hilfe heißt es also „Ruhe bewahren“ und das bisher erlernte Wissen sicher anzuwenden. Zusätzlich zur praktischen Ausbildung kann die BGI/GUV-I 503 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ der DGUV dabei ein nützlicher Helfer zum Auffrischen des theoretischen Wissens sein, um im Notfall optimal vorbereitet zu sein.
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lm/DGUV
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