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02.05.2009_Erste-Hilfe_im_Betrieb
© S. Hofschlaeger/PIXELIO

Gesundheitsschutz

Erste Hilfe im Betrieb

News | 02.05.2009

Die Einrichtung, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe im Betrieb ist eine der grundlegenden Pflichten jeden Unternehmers. Sie ist Teil des Arbeitsschutzes und der Fürsorgepflicht.

Einrichtungen und Sachmittel

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die zur Ersten Hilfe und Rettung aus Gefahr erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Verfügung stehen.

Zu den Einrichtungen und Sachmitteln gehören vor allem

  • Meldeeinrichtungen
  • Erste-Hilfe-Material
  • PSA für den Ersthelfer
  • Transportmittel

Dabei sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen nach der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu kennzeichnen.

Erforderliches Personal

Darüber hinaus muss der Unternehmer auch das erforderliche Personal zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere Ersthelfer, Betriebssanitäter und Versicherte, die in der Handhabung von Rettungsgeräten und -transportmitteln unterwiesen sind.

 

Detaillierte Informationen zur Einrichtung, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe im Betrieb hat die Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG) in Ihrem Mitteilungsblatt „VMBG-Mitteilungen“ zusammengestellt (Ausgabe April 2008, Seite 16).

Der Beitrag zum Schwerpunktthema „Erste Hilfe“ informiert über

  • Anzahl und Aufgaben der Ersthelfer und Betriebssanitäter
  • Verhalten bei Notfällen
  • Alarm- und Meldeeinrichtungen
  • Pflichten im Zusammenhang mit der Ersten Hilfe

 

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VMBG/bdt