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Gesundheitsschutz

Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen

News | 05.03.2009

Während der Reinigung eines Behälters lässt ein Arbeiter entgegen der Anweisung das Rührwerk weiterlaufen. Er trägt Handschuhe, was bei stehender Maschine vernünftig ist und dem Schutz der Hände dient. Nun werden die Handschuhe zur Gefahr.

 

Die Rührwerkswelle erfasst einen Handschuh und zieht die Hand mit solcher Kraft weg, dass der Unterarm abgerissen wird. Dem Verletzten gelingt es, sich zu den Kollegen zu schleppen. Zwei Ersthelfer versorgen ihn und bergen den abgerissenen Arm, während ein anderer Kollege den Rettungsdienst ruft. Per Hubschrauber wird der Verletzte in eine BG-Unfallklinik geflogen, wo ihm der Unterarm wieder angenäht wird.

 

Dies ist kein blutig konstruiertes Beispiel, sondern ein auf Tatsachen beruhender Fall. Er zeigt: Erste Hilfe ist ein wichtiges Glied der Rettungskette. „Jeder kann in die Situation kommen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Die Sofort-Maßnahmen vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes sind oft lebensrettend oder verringern Folgeschäden bzw. weitere Komplikationen“, unterstreicht  Dr. med. Wolfgang Zschiesche, Leiter des Fachbereichs Arbeitsmedizin bei der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik.

Es gibt nur einen Fehler: Erste Hilfe unterlassen

Angst vor Fehlern brauchen Ersthelfer nicht zu haben. Selbst, wenn ihnen bei der Hilfeleistung Fehler unterlaufen, können sie dafür nicht belangt werden. Strafbar macht sich hingegen, wer die Hilfe vorsätzlich unterlässt. Jeder ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten.

Erste Hilfe im Betrieb organisieren

Wirksame Erste Hilfe muss jeder Unternehmer organisieren. Dazu müssen die notwendigen Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und eine ausreichende Zahl von Ersthelfern zur Verfügung stehen:

  • bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens ein Ersthelfer
  • bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten:
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten
    • in anderen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch die von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Stellen. Die BG übernimmt für ihre Mitgliedsbetriebe die Kosten. Nähere Informationen finden Mitgliedsbetriebe der BG Elektro Textil Feinmechanik unter www.bgete.de > Kontakt > Ihr Ansprechpartner > Erste Hilfe.

Der richtige Notruf

Notfallsituationen erfordern schnelle Hilfe; dazu gehört der unverzügliche Notruf.

Diese 5 Ws helfen Ihnen dabei:

  • Wo geschah es?
  • Was geschah?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Art von Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen!

 

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BGETE/kab