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21.12.2011 Gefhrlicher Qualm - Passivrauchen am Arbeitsplatz
© Dagmar Zechel/PIXELIO

Gesundheitsschutz

Gefährlicher Qualm - Passivrauchen am Arbeitsplatz

News | 21.12.2011

Passivrauchen am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein großes Gesundheitsrisiko für die Mitarbeiter. Das ist das Ergebnis eines von der DGUV veröffentlichten Reports. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mitarbeiter vor den Gefahren durch Tabakrauch zu schützen. Wir fassen die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und sagen Ihnen, in welchen Bereichen die Gefährdung besonders akut ist.

 

Gemäß Arbeitsstättenverordnung sind Unternehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die nicht rauchenden Angestellten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Dies bezieht sich vor allem auf die Gefahren des Passivrauchens. Denn der beim Rauchen von Zigaretten und sonstigen Tabakprodukten freigesetzte Qualm kann auch bei nicht rauchenden Personen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.


Was ist Passivrauchen?
Als Passivrauchen bezeichnet man das ungewollte Einatmen von Tabakrauch durch einen Nichtraucher. Der Rauch wird von einem oder mehreren anderen Personen verursacht und lässt sich in den vom Raucher ausgeatmeten Hauptstromrauch, sowie den durch das Glimmen der Zigarette verursachten Nebenstromrauch unterscheiden. Eine genaue Definition des Passivrauchens findet sich unter anderem in der TRGS 905.


In welchem Bereich liegen besondere gesundheitliche Gefahren?
Der Report der DGUV stützt sich im Wesentlichen auf Mikrozensus-Statistiken des Statistischen Bundesamts und auf Arbeitsplatzmessungen. Hierzu wurden die statistischen Werte von schwachen bis starken Rauchern in Deutschland, gegliedert in die verschiedenen Berufsgruppen, verwendet. Außerdem wurde angenommen, dass die Hälfte der täglich konsumierten Zigaretten am Arbeitsplatz geraucht wird.

Die gesundheitliche Belastung ist demnach vor allem für die Mitarbeiter in einzelnen Bereichen der Gastronomie, wie z. B. in Diskotheken und Bars besonders groß. Die Gründe für die Probleme liegen hierbei in einem unausgeglichenen Verhältnis zwischen der Raumgröße und der Anzahl der sich darin befindlichen Raucher. Geringere Tabakbelastungen liegen hingegen bei größeren Gaststätten in der Speisengastronomie oder auch in der Außengastronomie vor.

Die Untersuchung zeigte darüber hinaus, dass auch in Bürobereichen ohne technische Lüftung, Pausenräumen, Fahrerkabinen und Raucherabteilen eine beachtliche Tabakbelastung für die Mitarbeiter bestehen kann.


Maßnahmen zur Prävention – die Pflicht der Unternehmer
Durch den Report der DGUV wurden zum ersten Mal verlässliche Angaben über Vorkommen und Ausmaß von Tabakbelastungen an den verschiedenen Arbeitsplätzen veröffentlicht. Diese legen teilweise offensichtliche Mängel im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter dar. Um diese Gesundheitsrisiken zu verhindern, sind also vor allem die Unternehmer in der Pflicht. Diese sollten die Rauchbelastung mit geeigneten Präventionsmaßnahmen verringern. Hierzu gehört gemäß Arbeitsstättenverordnung das Schützen der Arbeitnehmer vor Tabakrauch mithilfe geeigneter Maßnahmen, wie z. B. das Einrichten eines separaten Raucherraums.

 

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DGUV/lm