Betriebssicherheit Gehörschäden vermeiden – aber wie?News | 28.04.2011 Die Anzahl an Gehörschäden durch Lärmbelastung am Arbeitsplatz sinkt seit mehr als 15 Jahren. Doch gleichzeitig gibt es einen deutlichen Anstieg lärmschwerhöriger Berufsanfänger, aufgrund von Freizeitlärm. Welche Maßnahmen werden in Betrieben zum Schutz vor Hörschäden getroffen?
Am Arbeitsplatz ist der Schutz des Gehörs klar geregelt: Die Verantwortung für den Lärmschutz trägt der Unternehmer. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss abgewogen werden, ob eine Lärmbelastung vorliegt. Ab einem Lärmpegel von 85 dB(A) sind sowohl ein persönlicher Gehörschutz als auch die Teilnahme an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben. Für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Schutzes ist der Unternehmer verantwortlich. Regelmäßige Übungen zum korrekten Tragen sind eine Überlegung wert, da nur so die Mitarbeiter optimal geschützt werden.
Doch für Freizeitlärm gibt es keine Regelungen oder Schutzmaßnahmen. Viele gehen im privaten Umgang mit Lärm zu leichtsinnig. Ein MP3-Player hat einen Lärmpegel von ca. 85dB(A) und ein Diskobesuch bringt es gar auf 100dB(A). Nach Angaben von Experten wird der Grundstein für schwere Hörschäden oftmals schon in der Jugend gelegt.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bietet einen kostenlosen Lärmbelastungsrechner im Internet an. Dort kann analysiert werden, wo die individuelle Lärmbelastung am größten ist und wann sich aus dieser Belastung ein Schaden entwickeln könnte. Durch Hörbeispiele wird deutlich gemacht, wie sich der Hörverlust tatsächlich einmal äußern könnte.
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