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Gesundheitsschutz
News | 07.12.2011
Sauberes Trinkwasser ist für jeden Menschen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Um dieses Gut zu sichern gibt es die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“, kurz: Die Trinkwasserverordnung. Die Novellierung der TrinkwV 2001 trat am 1. November 2011 in Kraft und bringt die darin gestellten Vorschriften auf den neusten Stand der Forschung. Doch welche Änderungen beinhaltet die Novellierung und welche neuen Anforderungen werden an die Unternehmer bzgl. des Gesundheitsschutzes ihrer Mitarbeiter gestellt?
Wie in allen Bereichen der Wissenschaft gibt es auch in der Trinkwasserforschung Fortschritte und Erkenntnisse, die der gesetzlichen Berücksichtigung bedürfen. In Folge dessen trat nun am 1. November die vom Bundesministerium für Gesundheit novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Durch die Änderungen kommt es zu zahlreichen neuen und verschärften Anforderungen. Viele davon sind auch von den Unternehmern zu beachten.
Für wen ist die Novellierung relevant? Grundsätzlich ist die Novellierung für jeden wichtig, der Menschen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit zur Verfügung stellt. Der Begriff „Trinkwasser“ beschreibt dabei jegliches Wasser für den menschlichen Gebrauch, so z. B. für folgende Zwecke:
- Trinkgebrauch
- Verwendung zum Kochen
- Zubereitung von Speisen und Getränken
- Andere häusliche Zwecke, wie z. B. Körperpflege, Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen
Die wichtigsten Änderungen der Trinkwasserverordnung In der Novellierung der Trinkwasserverordnung wurden die Sicherheitsstandards erhöht und somit der Schutz vor gesundheitlichen Risiken im Trinkwasser verbessert. Deutschland legte nun als erstes Land in der Europäischen Union einen Höchstwert für Uran im Trinkwasser fest. Daneben wurden weitere Grenzwerte gesenkt, z. B. für das Schwermetall Cadmium. Ab 2013 soll zudem der Grenzwert für Blei wesentlich herabgesetzt werden, was bei älteren Gebäuden häufig zu Problemen bei der Einhaltung der TrinkwV führen dürfte.
Als weitere Änderung müssen nun Inhaber einer Hausinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, dem Gesundheitsamt den Bestand melden. Das ist zumindest der Fall, wenn das Trinkwasser im Rahmen eines öffentlichen oder gewerblichen Zwecks zur Verfügung gestellt wird.
Untersuchungspflicht auf Legionellen Auf dem Bereich Legionellen lag bei der Novellierung das Hauptaugenmerk. Sie sind unter anderem die Überträger der Legionärskrankheit. Die Infektionsgefahr ist groß, da sie bereits durch Einatmen oder bei Kontakt mit der Haut in den menschlichen Körper gelangen können. Um dieser Gefahr vorzubeugen, wurden zahlreiche Neuregelungen eingeführt. Ein Teil davon ist die Sichtung der Trinkwasserinstallationen sowie eine vorgeschriebene Gefährdungsanalyse.
Die Sichtung betrifft dabei die Inhaber einer Hausinstallation mit einer Großanlage zur Wassererwärmung. Diese müssen das Wasser, sofern es im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Die Untersuchung darf dabei nur durch staatlich anerkannte Labors vorgenommen werden. Zur Messung wurde in der Novellierung der Trinkwasserverordnung ein technischer Maßnahmenwert – 100 Legionellen auf 100 Milliliter Trinkwasser – eingeführt.
Was geschieht bei Missachtung der Verordnung? Bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung kann es zu hohen Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro kommen. Wenn durch die Nichtbeachtung Krankheitserreger gemäß Infektionsschutzgesetz verbreitet werden, ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Dies kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren Haft nach sich ziehen. Hinzu kommen eventuelle Schadensersatzansprüche der Personen, die durch das verunreinigte Trinkwasser zu Schaden gekommen sind.
Fazit – die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Unternehmen: Die neuen Anforderungen an das Trinkwasser bieten erhöhte Sicherheitsbedingungen. Diese sind auch für Unternehmen verpflichtend durchzuführen. Sie erhöhen mit der Einhaltung der Trinkwasserverordnung den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und bewahren sie somit vor den Risiken einer Infektion durch verunreinigtes Trinkwasser. Aufgrund dieser erhöhten Anforderungen besteht also, je nach Unternehmen, Handlungsbedarf. Denn bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen drohen hoch angesetzte Strafen.
Wie in allen Bereichen der Wissenschaft gibt es auch in der Trinkwasserforschung Fortschritte und Erkenntnisse, die der gesetzlichen Berücksichtigung bedürfen. In Folge dessen trat nun am 1. November die vom Bundesministerium für Gesundheit novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Durch die Änderungen kommt es zu zahlreichen neuen und verschärften Anforderungen. Viele davon sind auch von den Unternehmern zu beachten. Für wen ist die Novellierung relevant? Grundsätzlich ist die Novellierung für jeden wichtig, der Menschen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit zur Verfügung stellt. Der Begriff „Trinkwasser“ beschreibt dabei jegliches Wasser für den menschlichen Gebrauch, so z. B. für folgende Zwecke: • Trinkgebrauch • Verwendung zum Kochen • Zubereitung von Speisen und Getränken • Andere häusliche Zwecke, wie z. B. Körperpflege, Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen Die wichtigsten Änderungen der Trinkwasserverordnung In der Novellierung der Trinkwasserverordnung wurden die Sicherheitsstandards erhöht und somit der Schutz vor gesundheitlichen Risiken im Trinkwasser verbessert. Deutschland legte nun als erstes Land in der Europäischen Union einen Höchstwert für Uran im Trinkwasser fest. Daneben wurden weitere Grenzwerte gesenkt, z. B. für das Schwermetall Cadmium. Ab 2013 soll zudem der Grenzwert für Blei wesentlich herabgesetzt werden, was bei älteren Gebäuden häufig zu Problemen bei der Einhaltung der TrinkwV führen dürfte. Als weitere Änderung müssen nun Inhaber einer Hausinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, dem Gesundheitsamt den Bestand melden. Das ist zumindest der Fall, wenn das Trinkwasser im Rahmen eines öffentlichen oder gewerblichen Zwecks zur Verfügung gestellt wird. Untersuchungspflicht auf Legionellen Auf dem Bereich Legionellen lag bei der Novellierung das Hauptaugenmerk. Sie sind unter anderem die Überträger der Legionärskrankheit. Die Infektionsgefahr ist groß, da sie bereits durch Einatmen oder bei Kontakt mit der Haut in den menschlichen Körper gelangen können. Um dieser Gefahr vorzubeugen, wurden zahlreiche Neuregelungen eingeführt. Ein Teil davon ist die Sichtung der Trinkwasserinstallationen sowie eine vorgeschriebene Gefährdungsanalyse. Die Sichtung betrifft dabei die Inhaber einer Hausinstallation mit einer Großanlage zur Wassererwärmung. Diese müssen das Wasser, sofern es im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Die Untersuchung darf dabei nur durch staatlich anerkannte Labors vorgenommen werden. Zur Messung wurde in der Novellierung der Trinkwasserverordnung ein technischer Maßnahmenwert – 100 Legionellen auf 100 Milliliter Trinkwasser – eingeführt. Was geschieht bei Missachtung der Verordnung? Bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung kann es zu hohen Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro kommen. Wenn durch die Nichtbeachtung Krankheitserreger gemäß Infektionsschutzgesetz verbreitet werden, ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Dies kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren Haft nach sich ziehen. Hinzu kommen eventuelle Schadensersatzansprüche der Personen, die durch das verunreinigte Trinkwasser zu Schaden gekommen sind. Fazit – die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Unternehmen: Die neuen Anforderungen an das Trinkwasser bieten erhöhte Sicherheitsbedingungen. Diese sind auch für Unternehmen verpflichtend durchzuführen. Sie erhöhen mit der Einhaltung der Trinkwasserverordnung den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und bewahren sie somit vor den Risiken einer Infektion durch verunreinigtes Trinkwasser. Aufgrund dieser erhöhten Anforderungen besteht also, je nach Unternehmen, Handlungsbedarf. Denn bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen drohen hoch angesetzte Strafen.
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lm |