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Gesundheitsschutz

Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz – Der richtige Umgang der Arbeitgeber

News | 03.09.2008

Vorsicht bei vorschnellem Handeln – Hilfe anbieten, aber richtig! Arbeitgeber, die sich dazu entschlossen haben psychisch erkrankten Mitarbeitern ihre Hilfe anzubieten, sollten sich zunächst eine professionelle Beratung einholen.

 

Besonders bei psychischen Erkrankungen ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, da somit lange Krankschreibungen oder sogar Frühverrentung verhindert werden können. Doch Vorsicht – vorschnelles Handeln kann bei Betroffenen oft Abwehr und Ablehnung auslösen: Die Folge: es wird das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich wollte!

 

Mittlerweile erkennen immer mehr Arbeitgeber, dass sie mit die Verantwortung für das gesundheitliche Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter übernehmen müssen. Und das nicht zuletzt durch den drohenden Mangel an Fachkräften. Doch vor allem der Umgang mit psychisch Erkrankten fällt den Führungskräften schwer, deshalb ist eine eingängige Beratung in solchen Fällen besonders wichtig.

Richtig gedeutete Zeichen

Als Erstes müssen Anzeichen für eine mögliche psychische Erkrankung richtig gedeutet werden. Denn nicht bei der kleinsten Stimmungsschwankung kann sofort von einer psychischen Erkrankung ausgegangen werden. Diagnosen sollten nur von speziell ausgebildeten Ärzten oder Psychologen gestellt werden.

 

Hinweise auf psychische Erkrankungen können beispielsweise sein:

  • Hohe Ausfallzeiten durch Krankheit
  • Auffälliges Verhalten: Selbstgespräche, Zwänge, Wahrnehmung unrealistischer Dinge
  • Sozialer Rückzug
  • Starke Gereiztheit
  • Bedrückte Stimmung über längere Zeit
  • Auffällige Leistungseinbußen
  • Extrem verlangsamtes Arbeiten
  • Hohe Fehlerquoten

Kompetenzen in Kommunikation und Psychologie sind gefragt

Um die richtigen Maßnahmen zur Eingliederung des Betroffenen zu treffen, damit dieser nicht in einen Kreis aus Krankschreibung und Angst vor Arbeitsplatzverlust fällt, kann sich die Führungskraft einen Disability Manager zur Hilfe holen. Diese führen alle Beteiligten zusammen und sind für die Steuerung des Eingliederungsprozesses verantwortlich.

 

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV.

 

DGUV/br