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Gesundheitsschutz
News | 29.12.2010
Eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ergab, dass Bildschirmarbeitsplätze im Produktionsbereich häufig nicht den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen. Eine Überprüfung ist in einer Vielzahl von Unternehmen daher notwendig.
Was regelt die Bildschirmarbeitsverordnung?
Die Bildschirmarbeitsverordnung regelt die Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze und der Bildschirmarbeit und regelt die Mindestanforderungen zu
- Arbeitsmitteln (z. B. Bildschirmgerät, Tastatur, Arbeitstisch und -stuhl etc.)
- Arbeitsumgebung (z. B. Bewegungsräume, Beleuchtung, Klima, Lärm etc.)
- Wechselwirkung Mensch - Arbeitsmittel (z. B. Sowtware und Arbeitsaufgaben)
Was ist wo in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt?
| Regelungsgegenstand |
BilschArbV |
Schutzziele |
| Arbeitsablauf und Pausen |
§§ 5, 4, Anhang Nr. 21.1 - 21.4 |
Tätigkeitswechsel oder Kurzpausen |
| Bildschirm |
§ 4, Anhang Nr. 1-5 |
scharfe, stabile, flimmer- und verzerrungsfreie Anzeige in ausreichender Größe, verstellbarer Kontrast und regelbare Helligkeit, frei von störenden Reflexionen und Blendungen, frei dreh- und neigbar |
| Tastatur |
§ 4, Anhang Nr. 6-9 |
neigbare, variabel aufstellbare ausreichend große Tastatur, Handballenauflagefläche, frei von Reflexionen, ergonomisch |
| Arbeitstisch |
§ 4, Anhang Nr. 10 |
arm an Reflexionen, ausreichend groß, ergonomisch |
| Arbeitsstuhl |
§ 4, Anhang Nr. 11 |
standsicher und ergonomisch |
| Vorlagenhalter, Fußstütze |
§ 4, Anhang 12, 13 |
stabil, verstellbar |
| Raum |
§ 4, Anhang Nr. 14 |
ausreichend zur Verfügung stehender Raum für wechselnde Körperhaltungen |
| Beleuchtung |
§ 4, Anhang Nr. 15, 16 |
ohne störenden Blendungen und Reflexionen, anpasspar, angenehm |
| Lärm |
§ 4, Anhang Nr. 17 |
Konzentration und Sprachverständlichkeit ohne Beeinträchtigung möglich |
| Klima |
§ 4, Anhang Nr. 18 |
ausreichend Luftfeuchtigkeit, keine erhöhte Hitzebelastung |
| Strahlung |
§ 4, Anhang Nr. 19 |
nicht gesundheitsschädlich, strahlungsarm |
| Software |
§ 4, Anhang Nr. 20-22 |
benutzerfreundlich, beeinflussbare Dialoge, klar und verständlich, kontrollierbar |
Augenvorsorgeuntersuchung, Sehilfe |
§ 6 |
Verfügbarkeit spezieller Sehhilfen bei Bedarf, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen |
Die Gestaltungsanforderungen bestehen aus allgemeinen Schutzzielen. Es werden keine konkreten Manahmen vorgegeben, was den Spielraum und die Eigenverantwortung der Unternehmen zwar erhöht, aber die Umsetzung für viele Betriebe dadurch auch erschwert. Viele Schutzziele müssen daher in die Praxis "umgesetzt" werden. Hier empfiehlt sich die Zuhilfenahme der entsprechenden Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z. B. der BGI 650 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung".
Tipps für die Umsetzung
- Bei alle Bildschirmarbeitsplätzen, die in den Geltungsbereich der Bildschirmarbeitsverordnung fallen, sollten Sie die Mindestanforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung erfüllen.
- Bildschirmarbeitsplätze, bei denen Ihre Gefährdungsbeurteilung Mängel ergeben haben, müssen Sie verbessern und die Mängel beseitigen.
- Ausnahmen, wie z. B. bei Behindertenarbeitsplätzen oder Tätigkeiten mit besonderen Merkmalen sollten Sie unbedingt beachten.
- In die Arbeitsaufgaben und -abläufe der Bildschirmarbeit müssen entsprechende Pausen oder Tätigkeitswechsel integriert sein.
- Ihren Beschäftigten sollten Sie in den vorgesehenen Abständen die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen anbieten.
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kab
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