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© Günter-Havlena/PIXELIO

Gesundheitsschutz

Wer auf dem Weg zur Arbeit ausrutscht, ist unfallversichert

News | 15.02.2010

Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall haben, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor dem Hintergrund der anhaltenden Glätte und der damit verbundenen Unfallgefahren hin.

 

 

"Der gesetzlichen Unfallversicherung liegen zwar noch keine Statistiken zum Unfallgeschehen vor", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Berichten aus unseren Unfallkliniken zufolge hat die Zahl der Stürze und der damit verbundenen Verletzungen jedoch deutlich zugenommen." Unter anderem gebe es mehr Knochenbrüche.

Bei einem Wege- oder Schulwegunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und gegebenenfalls die anschließende Rehabilitation. Bei bleibenden Gesundheitsschäden zahlt sie zudem eine Rente. "Wichtig ist, dass Versicherte bei einem Unfall so schnell wie möglich den nächstgelegenen Durchgangsarzt aufsuchen", erklärt Breuer. Dieser Arzt sei für die Behandlung von Unfallfolgen besonders qualifiziert und daher zur Versorgung von Versicherten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zugelassen.

Versichert ist im Übrigen auch, wer

  • bei seiner beruflichen Tätigkeit ausrutscht, stürzt oder
  • bei einer Dienstfahrt einen Unfall hat.

Tipps zur Prävention von Unfällen bei Schnee und Eis erhalten Arbeitgeber und Versicherte bei ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Einen Beitrag "Kommen Sie gut durch den Winter" zum sicheren Autofahren stellt beispielsweise die BG Verkehr auf ihrer Webseite als PDF zur Verfügung (Seite 12 und 13).

 

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DGUV/kab